Service

  Kontakt / Impressum

  Gute Bordell Seiten

 Erotik Werbung

 News
Achtung!! Sie haben eigene News oder irgend eine Sonderaktion die Sie hier veröffentlichen möchten?

Einfach eine Mail mit der Info an uns! Das ist absolut kostenlos.
<< Zurück zur News-Übersicht

Mittwoch, 18.08.2010:

19-Jährige zu Prostitution gezwungen

30 jähriger wurde am Montag wegen Verdachts auf Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung verhaftet.

Dem 30 Jährigem wird vorgeworfen seine 19 jährige Freundin die er über das Internet kennen gelernt hat durch Druck dazu gezwungen zu haben für ihn anzuschaffen. Dabei soll er sie auch mehrfach vergewaltigt haben.

§ 232
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn

  1. das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
  2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
  3. der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.

(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer

  1. eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
  2. sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.



 Neuste News aus Stuttgart:

18.05.2012:  Mann schickte 17-jährige Schülerin auf den Strich

Erst soll er ihr die große Liebe vorgespielt haben – dann hat er sie... [mehr]

18.05.2012:  Streit im Rotlichtmilieu: Feuer gelegt

Ein Streit im Wiener Rotlichtmilieu ist offenbar mit einer... [mehr]

18.05.2012:  Dopingdealer für Südbaden: Deckname Teris

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt seit 2009 gegen einen... [mehr]

03.05.2012:  Griechen stellen AIDS Huren an den Pranger

Athen – Ihre Gesichter sind gezeichnet, sie sehen krank aus. Seit... [mehr]

03.05.2012:  Nymphomanin bringt Mann zum weinen

Münchner Nymphomanin, die vor wenigen Tagen einen Mann stundenlang... [mehr]

03.05.2012:  rosafarbenen Porsche Cayenne abgefackelt

Unbekannte haben in der Nacht zum Samstag vor einem Bordell im... [mehr]

27.04.2012:  Neugraben: Lieber Puff als Supermarkt

Liebesdienerinnen in Reizwäsche statt Männer im Blaumann? Investoren... [mehr]

21.04.2012:  Polizist kassiert Nackt-Foto statt Bußgeld

Düsseldorf – Schon wieder so eine kuriose Sexgeschichte!... [mehr]

08.04.2012:  Nicht mal vier Euro pro Freier

Stuttgart. In den sogenannten Flatratebordellen der Pussy-Clubs sind... [mehr]

08.04.2012:  Polizei machtlos gegen Rockergruppen in Deutschland

Zwei Beamte sind nur knapp einem Angriff der "Hells Angels" entkommen.... [mehr]


© 2008-2012 Stuttgart-Sexnight.de  |  Impressum  |  Kontakt