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Samstag, 21.05.2011:

39 Jahre alter Zuhälter muss ins Gefängnis

Mildes Urteil im Zuhälterei-Prozess vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts: Wegen schweren Menschenhandels, Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung, Bedrohung und Körperverletzung verurteilte das Gericht unter Vorsitz von Richter Ralf Polomski einen 39 Jahre alten Hauptangeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.


Zwei Mitangeklagte kamen wegen Beihilfe mit Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 3 Monaten davon, die jeweils für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Vorausgegangen war eine prozessverkürzende Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten, die unter anderem ein umfassendes Geständnis in allen Anklagepunkten vorsah. Der Hauptangeklagte ließ in einer Erklärung seines Verteidigers verlesen, dass er sich bei seinen Opfern entschuldigen möchte. Er selbst äußerte sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 49-Jährige über einen Zeitraum von mehreren Jahren junge, vorwiegend ausländische Frauen dazu gebracht, die Prostitution auszuüben und ihm ihre kompletten Einnahmen abzugeben. Mindestens zwei ausländische Frauen, die die deutschen Sprache nicht beherrschten, hat der Angeklagte dem Urteil zufolge nach Deutschland gebracht und sie sexuell ausgebeutet, indem sie für ihn anschaffen mussten. Wenn die Frauen sich weigerten und widersprachen, wurden sie geschlagen.



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