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Sonntag, 05.02.2012:

Acht Jahre Haft für den "Hurenmörder"

Das Landgericht Magdeburg hat gestern einen 25 Jahre alten Mann aus dem Salzlandkreis zu acht Jahren Haft verurteilt. Sven B. hatte im vergangenen Jahr im Halberstädter Nachtclub "Lamour" eine Prostituierte erwürgt.


Ohne sichtbare Regung nahm Sven B. gestern das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg entgegen: Acht Jahre Haft wegen Totschlags an einer 33 Jahre alten Prostituierten aus der Ukraine. Damit blieb das Schwurgericht ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen hatte in der Tat "lediglich" Körperverletzung mit Todesfolge gesehen und vier Jahre Haft beantragt.

Der Vorsitzende Richter, Dirk Sternberg, sagte in seiner Urteilsbegründung, dass der 25-Jährige zwar im Großen und Ganzen die Tat eingeräumt habe, ihm die Kammer jedoch in einem wichtigen Punkt nicht folgen konnte. Der wegen "kleinerer Delikte" (Betrug, Diebstahl) vorbestrafte B. hatte ausgesagt, dass er die Prostituierte "nur ruhig bekommen" wollte, als er nach dem Geschlechtsverkehr mit ihr in Streit geraten war.Ohne sichtbare Regung nahm Sven B. gestern das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg entgegen: Acht Jahre Haft wegen Totschlags an einer 33 Jahre alten Prostituierten aus der Ukraine. Damit blieb das Schwurgericht ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hingegen hatte in der Tat "lediglich" Körperverletzung mit Todesfolge gesehen und vier Jahre Haft beantragt.

Der Vorsitzende Richter, Dirk Sternberg, sagte in seiner Urteilsbegründung, dass der 25-Jährige zwar im Großen und Ganzen die Tat eingeräumt habe, ihm die Kammer jedoch in einem wichtigen Punkt nicht folgen konnte. Der wegen "kleinerer Delikte" (Betrug, Diebstahl) vorbestrafte B. hatte ausgesagt, dass er die Prostituierte "nur ruhig bekommen" wollte, als er nach dem Geschlechtsverkehr mit ihr in Streit geraten war.

Sternberg: "Der Angeklagte hat auf der Frau gekniet und so ihre Arme und Hände fixiert. Dabei hat er sie zwei bis drei Minuten mit beiden Händen massiv gewürgt. Bis sie die Augen schloss und röchelte." Doch bereits vor dem Würgen habe die Prostituierte keine Gegenwehr mehr geleistet.

Das Gericht sah im Vorgehen einen Tötungsvorsatz - wenn auch die geringste Stufe. "Der Abgeklagte hat den Tod der Frau billigend in Kauf genommen", so der Richter.

Sven B. und ein Bekannter hatten sich am 27. August 2011 gegen 3.30 Uhr von einem Taxi zum Nachtclub "Lamour" fahren lassen. Dort war er gegen 5.30 Uhr mit Olga O. über den Hof in eines der Zimmer in der 1. Etage gegangen. Fast zeitgleich war sein Kumpel mit einer anderen Prostituierten in einem Zimmer verschwunden.

Sternberg: "Der Angeklagte bezahlte 140 Euro für eine Stunde. Olga O. verließ das Zimmer und kam kurz darauf nur mit einem Handtuch bekleidet zurück."

Nach etwa 40 Minuten soll die Frau gesagt haben: "Die Zeit ist um." B. habe sich übervorteilt gefühlt und die fehlenden 20 Minuten eingefordert, um noch "zu fummeln", wie er sagte. Doch die Ukrainerin wollte sich darauf nicht einlassen. Der Streit eskalierte.

Nachdem er sein Opfer gewürgt hatte, trug B. die Frau in das Zimmer gegenüber und legte sie aufs Bett. "Damit wollte er Zeit für die Flucht gewinnen", so Sternberg. Sven B. ging wieder in die Bar, in der schon sein Freund auf ihn wartete. Gemeinsam verließen sie gegen 6.30 Uhr das Etablissement. Von einer nahe liegenden Tankstelle bestellten sie sich ein Taxi. Und der Taxifahrer war es auch, der die Polizei nur Stunden später auf die Spur des Täters brachte. Zu diesem Zeitpunkt rang Olga O. mit dem Tod. Das Würgen hatte zu einer Hirnschwellung geführt.

Gefunden hatte sie ihr deutscher Ehemann, der von ihrer Tätigkeit wusste und sie am Morgen des 27. August vermisst hatte. Der Mann durchsuchte das Haus und entdeckte die Schwerverletzte. Gemeinsam mit einer anderen im Haus arbeitenden Hure kleidete er das Opfer an. Sternberg: "Um zu verdecken, dass die Frau illegal im ,Lamour' arbeitet." Dann riefen sie den Notarzt. Am Mittag des 29. August starb O. im Krankenhaus.

Bei den ersten Vernehmungen hatten Ehemann und Betreiber ausgesagt, dass Olga O. "zufällig" im Club gewesen sei und sich im Zimmer nur "ausgeruht" habe.

Der Vorsitzende gab B. mit auf den Weg, die Haftzeit zu nutzen, um sich psychologisch helfen zu lassen. "Überprüfen Sie Ihr Verhältnis zu Frauen", so Sternberg mit Blick auf die Tatsache, dass B. bereits als Jugendlicher eine Frau gewürgt hatte - damals noch folgenlos. "Die Kammer glaubt, dass hinter der Tür noch mehr ist. Aber den Schlüssel dazu haben Sie. Gehen Sie in sich!"



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