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Freitag, 14.01.2011:

Angebot „Geld für Sex“ ist Beleidigung

Oldenburg - Das Angebot „Geld für Sex“ ist eine Beleidigung. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

Hintergrund ist der Fall eines 46-Jährigen, der einer 18-Jährigen ein solches Angebot machte. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

In erster Instanz hatte das Landgericht den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte der 46-Jährige Revision mit Verweis auf einen anderen Fall eingelegt. (1 Ss 204/10) Dieser Fall sei jedoch anders gelagert, wertete das Gericht.

Ein Mann hatte eine Jugendliche gegen ihren Willen auf den Hals geküsst. Eine solch „sexuell gefärbte Zudringlichkeit“ sei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zufolge keine Herabsetzung oder Geringschätzung und damit auch keine Beleidigung.

Im jetzt verhandelten Fall habe der 46-Jährige die junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt.



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