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Freitag, 14.01.2011:
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge sichergestellt
Saarbrücken – Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) gegen die 36-jährige Betreiberin eines Bordells in Saarbrücken. Nach bisherigen Ermittlungen soll die in Ensdorf wohnende Frau die Betäubungsmittel von verschiedenen Dealern bezogen und an die Angestellten ihres Bordells weiterverkauft haben. Bei einer durch das Amtsgericht Saarbrücken angeordneten Durchsuchung fanden die Beamten am vergangenen Montag (10.01.2011) in den Räumlichkeiten des Bordells eine größere Menge Metampethamin, u. a. 0,76 gr. in Pulverform (Crystal) und 271 bereits in Tütchen verpackte Yaba-Tabletten. Die Ermittlungen gegen die Beschuldigte und ihre Lieferanten sind noch nicht abgeschlossen.
Die Polizei warnt:
Das seit den 90-Jahren als „Partydroge“ bekannte Metamphetamin ist eine verstärkte Ausgabe des Amphetamins und kann als Yaba-Pillen (thailändisch: „Medizin, die verrückt macht“) geschluckt oder in Pulverform als „Crystal“ geschnupft werden. Die Wirkung der stark aufputschenden und müdigkeitshemmenden Droge kann bis zu 20 Stunden anhalten.
Bei Nichtgewöhnten können bereits bei der Einnahme von geringen Mengen (mehr als 20 mg) erhebliche Nebenwirkungen psychischer Art auftreten. Die tödliche Dosis liegt bei etwa 100 bis 200 mg (das entspricht einer bis zwei Tabletten).
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