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Donnerstag, 06.05.2010:

Bordell-Streit: L.-E. zieht erneut vor Gericht

Bordell-Betreiber wehren sich gegen hohe Vergnügungssteuer der Stadt.

Die Stadt gibt nicht auf. Nachdem man im Dezember vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage im Streit um die Vergnügungssteuersatzung einstecken musste (wir berichteten), zieht L.-E. jetzt vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof. "Es geht um grundsätzliche Dinge, die geklärt werden müssen", sagt Oberbürgermeister Roland Klenk. Die Entscheidung, in Berufung zu gehen, wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderats getroffen, und laut Klenk waren sich alle Anwesenden einig. "Wir wollen das ausfechten."

Gestritten wird mit der Chefin eines Bordells in Stetten, und der Ausgang des neuerlichen Verfahrens könnte für Kommunen in ganz Baden-Württemberg von Bedeutung sein. Hintergrund: Im Oktober 2008 erließ L.-E. eine neue Vergnügungssteuersatzung, seither werden Spielhallen, Swinger-Clubs, Bordelle und ähnliche Einrichtungen verstärkt zur Kasse gebeten. Der Steuersatz ist mit acht Euro pro Quadratmeter Fläche vergleichsweise hoch, viele Kommunen verzichten völlig auf eine Steuer fürs Vergnügen. L.-E. aber setzt auf die damit verbundene Lenkungsfunktion. Denn: Bordelle werden nicht gern gesehen, aber ihre Ansiedlung kann meist nicht verhindert werden. Die zusätzliche Steuerbelastung soll das Geschäft mit Sex wenigstens etwas unattraktiver machen. "Wir greifen vielleicht stärker zu als andere, meinen aber, dass die Höhe tragbar ist", erklärte Stadt-Sprecher Klaus-Peter Wagner, nachdem die Satzung verabschiedet war.

Die Betreiberin eines Laufhauses in Stetten sieht das anders und klagte. Konkret ging es darum, dass die Stadt bei der Berechnung des zu zahlenden Betrags alle Flächen des Hauses berücksichtigte - neben den Zimmern der Prostituierten also auch den Kontakthof oder die Cafeteria. Das sei nicht zulässig, entschied das Verwaltungsgericht, weswegen das Laufhaus statt rund 4860 Euro nur noch 2770 Euro monatlich zahlen muss. Die Stadtverwaltung will an ihrer Berechnungsgrundlage festhalten und geht in die nächst höhere Instanz - mit der Gefahr, erneut zu verlieren und die Kosten des Verfahrens tragen zu müssen. Sollte L.-E. jedoch gewinnen, könnte man mit deutlich höheren Einnahmen aus der Vergnügungssteuer rechnen.

Denn es geht nicht nur um das Etablissement in Stetten, sondern ebenfalls um das mit 5800 Quadratmetern Fläche bedeutend größere Paradise in Echterdingen, das im Februar 2008 eröffnete. Noch verzichtet die hinter dem Bordell stehende Betriebsgesellschaft auf eine Klage, aber: "Die Vergnügungssteuersatzung war ein Schlag für uns und in den ersten beiden Geschäftsjahren existenzbedrohend", sagt Geschäftführer Rainer Mühlbauer.

Der Fall ist ähnlich gelagert wie in Stetten. L.-E. fordert acht Euro Steuer pro Quadratmeter, also auch für Bereiche, in denen keine erotischen Dienstleistungen angeboten werden. Das Paradise legte Widerspruch ein. Zwar habe man durchaus Verständnis dafür, dass die Kommune in Zeiten knapper Kassen nach neuen Einnahmemöglichkeiten Ausschau halte, erklärt Mühlbauer. Und das Paradise sei gern bereit, einen Obolus zu leisten. "Aber nicht in dieser Höhe. Wenn es dabei bleibt, müssen wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen." Die finale Entscheidung werde vermutlich im Sommer fallen.

Um die Existenz des Bordells scheint es indes nicht schlecht zu stehen - Steuer hin oder her. In den kommenden Wochen wird das Etablissement um ein Freigelände und weitere Parkplätze erweitert, die Bauarbeiten haben begonnen. Im Juni soll der Außenbereich "für alle sonnenhungrigen Gäste" eröffnen, heißt es auf der Paradise-Internetseite.



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