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Freitag, 20.05.2011:
Das ist Hamburgs brutalster Freier
Er hätte die 38-Jährige fast umgebracht. Am 12. Dezember 2010 würgte und schlug Olcay Y. (35) die Prostituierte in seiner Wohnung, brach ihr bei dem Gewaltausbruch ein Bein. Eine Nachbarin alarmierte die Polizei. Die Beamten traten die Tür ein, zerrten den Mann von der schwer verletzten Hure. Am Donnerstag begann der Prozess.
An Handschellen wird der 35-Jährige in Saal 345 des Strafvollzugsgebäudes geführt. Das Gesicht des Angeklagten ist regungslos. Bei der Verlesung der Anklageschrift verzieht er keine Miene, blickt abwechselt auf seine Hände und die Richterin.
Schwere Körperverletzung und versuchte schwere Vergewaltigung, so lauten die Vorwürfe gegen den Mann, der schon wegen anderer Gewaltdelikte bei der Polizei bekannt ist. Zu der brutalen Tat schweigt er.
Laut Anklage hatte Olcay Y. die Prostituierte Bahyi A. (38) am 12. Dezember 2010 auf dem Straßenstrich in St. Georg angesprochen. 150 Euro soll er der Frau angeboten haben, bestellte ein Taxi und fuhr mit ihr in seine Wohnung.
Spätestens hier muss der Brutalo-Freier beschlossen haben, dass er nicht zahlen will. Hure und Freier geraten in Streit. Bahyi A. bekommt Angst, will wieder gehen. Da bedroht Olcay Y. sie mit einem Küchenmesser und stößt die wehrlose Frau auf den Boden, so die Staatsanwaltschaft. Schließlich habe er sich über sie gekniet. Dabei soll der kräftige, große Mann das Schien- und Wadenbein des Opfers gebrochen haben.
Die Frau versucht sich zu wehren, kneift , beißt und schreit – erfolglos. Sie hat keine Chance gegen den Freier. Nachdem er den Kopf der Prostituierten mehrfach auf den Fußboden geschlagen haben soll, schiebt er ihren Pullover hoch. Bevor Olcay Y. die Frau vergewaltigen kann, stürmt die Polizei die Wohnung und zerrt den Mann von der Frau. Eine Nachbarin hatte die Schreie gehört und die Beamten gerufen. Y. sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die Verhandlung gegen Olcay Y. soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Opfer Bahyi A. will als Nebenklägerin am Prozess gegen ihren Peiniger teilnehmen, das hatte ihr Anwalt bei Gericht beantragt. Ein Urteil wird nicht vor Juni erwartet.
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