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Dienstag, 27.09.2011:

Eifersuchtsdrama in Sex-Etablissement

Mit einem Küchenbeil ist ein Radolfzeller Mann vor einem Jahr auf den Noch-Ehemann seiner schwangeren Freundin losgegangen. Das Schöffengericht Konstanz verurteilte den 34-Jährigen zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe.


Radolfzell/Konstanz Rasend vor Eifersucht hat ein 34-jähriger Mann aus Radolfzell vor knapp einem Jahr den Noch-Ehemann seiner Geliebten mit einem Küchenbeil attackiert. Das Schöffengericht Konstanz verurteilte ihn jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten. Unter der Bedingung, sein Alkoholproblem anzugehen und an seinen Kontrahenten 500 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen, setzte man die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss er sich einem Bewährungshelfer unterstellen.

Zunächst tat der Angeklagte sich schwer damit, den folgenreichen Angriff zuzugeben. Bei der Polizei hatte er von einer Notwehrsituation gesprochen. Doch ein Tonmitschnitt auf dem Handy der Frau sowie ihre Aussage und die ihres Ehemanns sprachen eher für die Version, welche die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage formuliert hatte: dem 34-jährigen Arbeiter war es gar nicht recht gewesen, dass seine Geliebte in dem von ihrem Mann in Radolfzell betriebenen Sex-Etablissement putzen ging. Zumal sie damals bereits im vierten Monat von ihm schwanger war. Kurz vor der Tat habe er sie deshalb am Verlassen der Wohnung hindern wollen, indem er ihr ein Messer an den Bauch hielt und damit drohte, den Embryo herauszuschneiden. Der Frau war es aber gelungen, ihn zu beruhigen und zur Arbeit zu gehen.

Nachdem sie ihrem Ehemann von dem Vorfall berichtet hatte, baten beide den Angeklagten telefonisch um eine Aussprache, zu der er auch erschien. Doch an Stelle eines vernünftigen Gesprächs kam es zu der Bluttat. Mit den Worten „Ich kann gut werfen“ zückte der Angeklagte ein Messer, woraufhin der Attackierte sich eine Metallstange griff. Er forderte den 34-Jährigen auf, hinter einem Küchentresen stehenzubleiben. Dieser aber griff sich stattdessen ein Küchenbeil und verletzte seinen Kontrahenten mit dem Holzgriff erheblich im Gesicht. Schließlich konnte seine Geliebte ihn von weiteren Schlägen abhalten, indem sie die Polizei rief. Da war ihr Noch-Ehemann aber bereits mit zahlreichen stark blutenden Schürwunden auf der Stirn, einem dick angeschwollenen Auge und mehreren Hämatomen im Gesicht übel zugerichtet.

Der in den Wirren des Bosnienkrieges nach Deutschland geflohene Angeklagte berichtete schließlich von psychischen Problemen und zu hohem Alkoholkonsum. Eine angeblich bereits begonnene Therapie hat er bislang aber offensichtlich nicht wirklich ernst genommen. Auch behauptete er, mit der jetzigen Freundin verlobt zu sein. Damit wollte er ihr und sich eine Aussage vor Gericht ersparen. Da sowohl die Frau als auch er selbst noch mit anderen Partnern verheiratet sind, galt das Aussageverweigerungsrecht einer „Verlobten“ in diesem Fall aber nicht.

Nach zeitraubenden Verhandlungen räumte der Angeklagte die Tat schließlich ein. Die Frau konnte mit ihrem vier Monate alten Baby nach Hause gehen, ohne ihren Geliebten belastet oder gar eine Falschaussage gemacht zu haben. Ihrem Ehemann sicherten der Angeklagte und sein Verteidiger 500 Euro Schmerzensgeld zu. Im Rahmen dieses Vergleichs versprach der 34-Jährige zudem, den Mann seiner Freundin künftig in Ruhe zu lassen.



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