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Freitag, 10.12.2010:
Ermittlungen wegen Menschenhandels und Zuhälterei führen zu zwei Festnahmen
Bereits seit Beginn des Jahres 2010 ermittelt das Fachkommissariat der Münchner Kriminalpolizei gegen einen 49-jährigen Münchner Kaufmann und eine 26-jährige tschechische Angestellte wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Erpressung. Geschädigte sind eine 43-jährige rumänische Prostituierte und eine 34-jährige polnische Kollegin.
Den beiden Beschuldigten wird zur Last gelegt, den Prostituierten unzulässige, restriktive Vorgaben hinsichtlich der Prostitutionstätigkeit gemacht zu haben, um deren Einnahmen zu steigern. Hätten sich die beiden Damen geweigert, soll ihnen damit gedroht worden sein, deren Familien in der Heimat über ihre Tätigkeit als Prostituierte zu informieren.
Ferner soll ihnen mit Prügel durch zwei „Bodyguards“ gedroht worden sein. In zwei Fällen soll der 49-Jährige von den beiden Prostituierten unberechtigte Geldsummen gefordert haben, die bei Weigerung mit Hilfe seiner „Bodyguards“ eingetrieben werden sollten. Zudem sei eine der Prostituierten gegen ihren Willen zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit gebracht worden sein, um ihre vermeintlichen Schulden bei ihrem Arbeitgeber abzuarbeiten.
Aufgrund dieser Ermittlungen wurde ein Durchsuchungsbeschluss für die Bordellwohnungen im Euroindustriepark erwirkt. Am 07.12.2010, gegen 11.45 Uhr, wurden diese Wohnungen von Kriminalbeamten durchsucht sowie ein ausgestellter Haftbefehl gegen den 49-jährigen Kaufmann vollstreckt.
Bei seiner Vernehmung machte der Beschuldigte keinerlei Angaben zur Sache. Er wurde am folgenden Tag, am Mittwoch, 08.12.2010, dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den 49-Jährigen gegen Zahlung einer Kaution in fünfstelliger Höhe wieder auf freien Fuß setzte.
Die zweite Beschuldigte, gleichzeitig Lebensgefährtin des Kaufmannes, machte ebenso keine Angaben zur Sache und wurde wieder entlassen.
Die Ermittlungen des Fachkommissariats dauern an, weitere zahlreiche Vernehmungen sind noch durchzuführen.
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