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Freitag, 19.08.2011:
»Erotisches Massagestudio« bis 2013 toleriert
REUTLINGEN. Im Rechtsstreit um eine sogenannte Terminwohnung in der Albstraße haben sich die Stadt Reutlingen und der Wohnungseigentümer gütlich geeinigt, nachdem Letzterem zunächst von der Stadt die offizielle Umnutzung der Räume zu einem »erotischen Massagestudio« verwehrt worden war.
Wie die städtische Pressestelle mitteilt, hatte Rechtsamtsleiter Dr. Hans-Ulrich Stühler bei einer Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Reutlingen Interesse an einem Vergleich signalisiert. Der Senat bat die Prozessparteien daraufhin, »sich zur Möglichkeit einer gütlichen Einigung zu äußern«. Sowohl die Gegenseite als auch die Stadt Reutlingen hätten sich daraufhin mit einem Vergleich einverstanden erklärt, der nun vom VGH protokolliert wurde.
Demnach bleibt der angegriffene städtische Bescheid aus dem Jahr 2007 bestehen, wonach die Stadt dem Eigentümer »die Genehmigung auf Nutzungsänderung versagt und die Nutzung wegen formeller und materieller Baurechtswidrigkeit untersagt hat«. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt, die derzeitige illegale Nutzung als »erotisches Massagestudio« bis 1. Juni 2013 zu dulden.
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