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Samstag, 28.05.2011:

Ex-Prostituierte erhält Bewährungstrafe

Beilstein Eine 31 Jahre alte Frau aus Beilstein hat einen ihrer Freier um 60000 Euro betrogen.


Eine 31 Jahre alte Ex-Prostituierte aus Beilstein ist gestern vom Amtsgericht Heilbronn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Zudem muss sie 300 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung ableisten und die Kosten für das Verfahren bezahlen. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die Frau einen Freier und späteren Freund um 60 000 Euro betrogen hat.

Die Geschichte hatte sich von Anfang an kompliziert dargestellt (wir berichteten). Weil er an eine Zukunft mit der Frau glaubte, überwies ihr der 55-jährige Maschinenbauingenieur in gutem Glauben den genannten Geldbetrag. Damit wollte die 31-Jährige ein Grundstück in Jamaica kaufen. Der Mann hoffte, dort später mit ihr leben zu können. Doch der Kauf kam nie zustande, die Eigentümerin wollte das Stückchen Land letztendlich behalten. Der Mann forderte sein Geld zurück.

Die 35-jährige Eigentümerin des Grundstücks ist eine Freundin der Angeklagten. Sie war gestern als Zeugin vor Gericht, um zugunsten der Ex-Prostituierten auszusagen. So soll der 55-Jährige in ihrer Anwesenheit betont haben, das er der Beilsteinerin das Geld geschenkt habe.

Doch die Schilderungen der Freundin widersprachen sich. Besonders wunderte den Richter, dass sich die Frau an die kleinsten Details eines lange zurückliegenden Besuchs des Paares erinnern konnte. "Den Kern des Problems, die angebliche Schenkung, haben sie aber vergessen", sagte er. Diese war der Frau erst nach seiner Aufforderung wieder eingefallen. Letztendlich konnte die Freundin nicht viel dazu beitragen, die Sachlage zu erhellen.

Die Verteidigerin der Beilsteinerin hatte sich darauf gestützt, dass das Geld der Frau - sie war eine Art Edelprostituierte - zustehe. Da sie mit dem Mann ganze Wochenenden verbracht habe, könne sie dafür jeweils bis zu 6000 Euro Honorar verlangen. Doch für die Rechtmäßigkeit dieser Rechnung konnte der Richter keinen Anhaltspunkt finden. Die Frau habe sich mit dem 55-Jährigen freiwillig außerhalb des Clubs getroffen. Zudem hatte auch die 35-jährige Freundin erzählt, der Mann sei ihr als guter Freund vorgestellt worden.

Der Richter machte der Angeklagten zum Vorwurf, zielgerichtet gehandelt zu haben. "Sie wussten, dass der Mann eine emotionale Bindung zu Ihnen entwickelt hat." Als sie ihm von dem Grundstück erzählte, habe er ihr das Geld auch für seine eigene Zukunft überwiesen. "Natürlich war es gutgläubig, Ihnen das einfach so zu geben." Denn der 55-Jährige hatte offenbar keinen Vertrag oder ähnliche Dokumente über den anstehenden Kauf gefordert. Doch als er der Frau den Betrag am 15. Dezember 2009 zur Verfügung stellte, sei das Verhältnis des Paares aus seiner Sicht intakt gewesen. Der Mann hegte keinen Argwohn gegen die 31-Jährige, die damals bereits eine neue Beziehung eingegangen war.

Die Verteidigerin beharrte auf der Unschuld der Frau. Die 31-Jährige sei von dem Mann unter Druck gesetzt worden, bei ihm zu bleiben. Sie ging sogar so weit, das als Stalking zu bezeichnen. An dem Tatbestand des Betrugs änderte das für das Gericht nichts. Der Mann hatte seinerzeit auf dem Überweisungsträger dokumentiert: Anteil für Grundstück in Jamaica. Dafür sei das Geld aber nicht verwendet worden. Das wird die Frau wohl auch nicht behalten dürfen. Gegen sie läuft eine Zivilklage.



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