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Mittwoch, 20.04.2011:
Frankreich will Freier bestrafen
In der berüchtigten Rue Saint-Denis im Pariser Stadtzentrum stehen sie da wie immer, mit ihren weiten Dekolletés, den knappen Röcken, den hochhackigen Stiefeln. Doch die Stimmung ist schlecht, vor allem bei den älteren Frauen, die im Rotlichtmilieu ihre Dienste anbieten. Selbst Stammkunden machen sich in diesen Tagen rar. Der Grund: Frankreich schlägt einen härteren Kurs in der Bekämpfung der Prostitution ein und erwägt, ab 2012 gesetzlich gegen Freier vorzugehen. Kunden von Liebesdiensten sollen dann mit sechs Monaten Haft und 3000 Euro Geldbuße bestraft werden.
"Wer Sexualität kauft, unterstützt Menschenhandel", heißt es in einem jetzt vorgelegten Bericht der Parlamentskommission. Die Prostitution habe sich in Frankreich in den vergangenen 20 Jahren mit dem wachsenden Menschenhandel dramatisch verändert: 80 Prozent der Prostituierten in Frankreich seien heute Opfer. "Es geht darum, den Kunden Verantwortung zu lehren und wenn es sein muss, zu bestrafen", sagen die Vorsitzenden der Kommission, die sozialistische Abgeordnete Danielle Bousquet und Guy Geoffroy von der Regierungspartei UMP. Beide verweisen auf die Erfolge in Schweden, das 1999 als erstes Land eine Strafe für Freier einführte. Dort sei die Straßenprostitution um die Hälfte zurückgegangen.
Doch nicht alle Abgeordneten stehen hinter dem Gesetz: So kritisiert etwa Chantal Brunel von der UMP den Entwurf als scheinheilig: "Man nimmt die Freudenmädchen von den Straßen. Das Problem bleibt." Ähnlich sieht man dies in den Rotlichtvierteln selbst und bei den Unterstützer-Vereinigungen: Die Frauen würden nur in die Illegalität gedrängt. Denn seit 2003 ist bereits die passive Anwerbung von Freiern verboten, wenngleich das Gesetz in der Praxis schwer umzusetzen ist. Schätzungsweise bis zu 20 000 Prostituierte gibt es in Frankreich. Im vielzitierten Land der Liebe sind zwar Bordelle seit 1946 verboten – das horizontale Gewerbe selbst aber ist legal, obschon es nur noch an der Bordsteinkante erlaubt ist oder in der eigenen Wohnung. In Deutschland dagegen ist die Prostitution seit 2002 keine Straftat mehr, sondern gilt als Dienstleistung.
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