Plieningen. Ein Etablissement an der Fraubronnstraße ist offiziellillegal, aber das ist in Vergessenheit geraten. Von Judith A. Sägesser Die käufliche Liebe ist dem Zufall zum Opfer gefallen. In einem Haus an der Plieninger Fraubronnstraße verdingen sich Damen seit Jahren an Freier. Völlig legal, wie es bisher den Anschein hatte. Doch nun hat sich herausgestellt, dass die Stadt Stuttgart die Prostitution in jener Immobilie bereits vor Jahren untersagt hatte. Bei der Fraubronnstraße handele es sich stadtplanerisch um ein Mischgebiet, sagt Kirsten Rickes, die Leiterin des Baurechtsamtes. "Und dort ist eine solche Nutzung nicht zulässig." Zumindest, wenn es sich um ein Bordell handelt.
Das Gesetz unterscheidet Wohnungsprostitution von gewerblicher. Gegen erstere hat die Stadt nichts in der Hand. Ist es doch jedem selbst überlassen, was er zuhause tut. Das Etablissement an der Fraubronnstraße ist laut Rickes allerdings "ein bordellartiger Betrieb". Das sei nicht das Urteil der Stadt, sondern der Polizei.
Mitnichten, sagt Wolfgang Hohmann, der bei der Stuttgarter Polizei den Ermittlungsdienst Prostitution leitet. "Wir haben das als Wohnungsprostitution eingeordnet", sagt er. Und genau so hätten es die Beamten an die städtische Behörde weitergegeben. Die Polizei ist regelmäßig an der Fraubronnstraße, sagt Hohmann. Nicht etwa, weil das Etablissement auffällig wäre. "Bisher gab es keinerlei Beanstandungen", sagt er. Das seien Routinebesuche, bei denen die Personalien der Dirnen aufgenommen würden. Die Akten verraten Hohmann, dass die Mieterinnen ständig wechseln. "Vielleicht so alle ein, zwei Wochen." Es könnte sein, dass die Stadt deshalb von einem Bordell spreche.
In dem Gebäude gibt es mehrere Wohnungen. In wie vielen Frauen anschaffen, ist schwer zu sagen. Im Jahr 2003 hat der Besitzer bei der Stadt eine Nutzungsänderung beantragt. Sein Wunsch: Die Verwaltung sollte eine Wohnung im Untergeschoss als Bordell anerkennen. Die Stadt lehnte ab. 2007 legte der Eigentümer Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Dass das so lange gedauert hat, liegt vermutlich daran, dass er in der Zwischenzeit versucht hatte, sich mit der Stadt gütlich zu einigen - was misslang. Der Widerspruch liegt bei der dafür zuständigen Behörde: dem Regierungspräsidium (RP).
"Unser Part begann damit, dass man die Sache erstmal ruhen ließ", sagt der RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs. Anders ausgedrückt: Die Angelegenheit ist versickert. Der Sachbearbeiter hatte den Fall zur Seite gelegt, er ist mit der Zeit immer weiter nach unten gerutscht und irgendwann abgeholt worden - für die Ablage. Offiziell galt das Widerspruchsverfahren zwar als offen, faktisch war es abgehakt. "Bei der Fülle strittiger Baurechtsfälle ist das kein Einzelfall", sagt Homoth-Kuhs. Die Mitarbeiter kümmern sich in der Regel zunächst um Streitigkeiten, die rasch geschlichtet sind. Kompliziertes bleibt gern liegen. Abgesehen davon: Weder die Stadt noch der Wohnungseigner hätten sich jemals nach dem Sachstand erkundigt, sagt Homoth-Kuhs. Damit galt die Sache als erledigt. Die Nachfrage des BLICK VOM FERNSEHTURM ändert das nun. Der Kollege werde sich kümmern.
Klar ist: Solange das RP nicht über den Widerspruch entschieden hat, gilt der Beschluss der Stadt. "Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung", sagt Homoth-Kuhs. Das heißt, die Prostitution an der Fraubronnstraße ist offiziell illegal.
Ins Rollen gebracht hatte das Ganze letztlich eine Anfrage im Plieninger Bezirksbeirat. Der Bündnisgrüne Walter Schnee hatte sich Anfang des Jahres nach einem einschlägigen Etablissement an der Neuhauser Straße erkundigt. Er wollte wissen, mit welcher baurechtlichen Rechtsgrundlage die Stadt das Kleinbordell genehmigt habe. Mit keiner, wie sich herausstellte. Die Stadt hat daraufhin einen Juristen prüfen lassen, wie mit dem Freudenhaus weiter zu verfahren sei. Inzwischen steht fest, "dass wir die gleiche rechtliche Situation haben wie an der Fraubronnstraße", sagt die Amtsleiterin Kirsten Rickes. Bevor die Stadt nun einen weiteren Rechtsstreit anzettelt, "wollen wir die Entscheidung des Regierungspräsidiums abwarten". Ohne die Mithilfe des Zufalls hätte das noch Jahre dauern können.