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Donnerstag, 23.09.2010:

Gegen Kleinbordelle hilft nicht einmal das Baurecht

Stuttgart will eine Terminwohnung in Plieningen schließen. Viel ändern wird das nicht. Prostitution ist in Wohnhäusern allgegenwärtig, und die Gesetze sind widersinnig. Das erschwert die Arbeit der Polizei, aber vor allem leiden darunter die Frauen. Von Marc Schieferecke

Wer tatsächlich Sommer heißt, kann schon mal unerwünschtem Besuch gegenüberstehen. "Klingeln bei Sommer" ist ein beliebter Hinweis unter Damen, die bevorzugt im Internet für ihre sexuellen Dienste werben. Die sind überall zu bekommen. In Vaihingen bietet Alexa sich für einen Zwischenstopp auf dem Weg vom gutbürgerlichen Speiselokal zur benachbarten Kneipe an. Simona und Nina haben sich für ihre Dienste Appartements im SI-Zentrum angemietet. Zentraler in Möhringen flüstern - laut Eigenwerbung - "süße Mädchen aus dem Osten" Erotisches ins Ohr. Conny ist der Hektik der Innenstadt entflohen und ins beschauliche Kaltental umgezogen.

Meist arbeiten die Damen mit der versprochenen Diskretion. Oft ahnt allenfalls die nächste Nachbarschaft, mit welcher Art von Kundendienst hinter verhängten Fenstern Geld verdient wird. Dies obwohl das Gewerbe sich keineswegs in abgelegenen Ecken versteckt. Die Betreiber einschlägiger Internetseiten mahnen sogar, dass "fast alle Hostessenwohnungen sich in Mehrfamilienhäusern befinden" - und bitten die Freier um Wohlverhalten. Verstöße gegen derlei Appelle führen zwar gelegentlich zu Zwist in der Hausgemeinschaft, aber so gut wie nie zum Verbot der Prostitution in jenen Wohnhäusern.

Zumindest in Großstädten scheitern regelmäßig Versuche, die Sexbranche in Gewerbegebiete oder andere Gegenden zu verbannen, in denen üblicherweise keine Minderjährigen unterwegs sind. In Berlin ist gar gerichtlich festgestellt, dass das horizontale Gewerbe nicht dem offiziell störenden zuzurechnen ist. Die Richterin hatte sich beim Ortstermin davon überzeugt, dass keine belästigenden Geräusche in des Nachbars Wohnzimmer dringen.

Zumindest unter Männern werden derlei Informationen in schlüpfrigem Wortspiel ausgetauscht. Auch Wolfgang Hohmann spricht gelegentlich zweideutige Sätze. Kaum ein Mann in Stuttgart hat mehr Erfahrung mit dem Rotlichtgewerbe als er. Hohmann leitet den Ermittlungsdienst Prostitution der Polizei. Mancherlei aus seinem Arbeitsalltag taugt tatsächlich zur Anekdote. Zum Beispiel, dass die Ermittler gerufen werden, weil ein Freier nicht zahlen will, dessen Männlichkeit versagt hat. Bei derlei Reklamationen schlichtet die Polizei. Und "das kommt gar nicht so selten vor", sagt Hohmann.

Ansonsten ist sein Humor eher Galgenhumor. Denn in der Sexbranche sind die Frauen bestenfalls Ware, meist sind sie Opfer - selbst wenn sie in juristisch einwandfrei betriebenen Freudenhäusern anschaffen. "Die haben in aller Regel einen Freund auf der untersten sozialen Schwelle", sagt Hohmann. Der kassiert nicht nur ab. Hohmann beschreibt es so: Er war "plastisch dabei", als ein Zuhälter eine von zwei Frauen vergewaltigte, die für ihn anschaffen gehen. Die andere lag daneben. "Das ist Normalität", sagt er, selbstverständlich ist "mit so etwas Schluss, wenn wir es beweisen können". Aber der Beweis ist so gut wie unmöglich, denn das Recht zum Thema Prostitution ist eine einzige Grauzone.

Selbst jene Vergewaltigung würde nur von einem Gericht bestraft, wenn das Opfer den Täter anzeigt und seine Aussage über mehrere Vernehmungen hinweg aufrecht erhält. Aber "in einem Milieu, in dem Schläge Alltag sind", sagt Hohmann, halten die Frauen die vom Gesetzgeber verlangte Standhaftigkeit nicht durch.

"Sie finden in keinem Gesetz eindeutig etwas gegen Prostitution", sagt Kirsten Rickes. Sie leitet das Baurechtsamt. Bei dem müssen sich Hausbesitzer eine Genehmigung holen, die Damen aus dem Gewerbe unterbringen wollen. Das Geschäft ist einträglich. Hundert Euro Miete am Tag sind keine ungewöhnliche Summe - pro Zimmer. "Solche Preise locken auch seriöse Vermieter", sagt Hohmann, "aber die holen sich mit den Frauen fast immer Kriminalität ins Haus, manchmal ohne es zu wissen".

Vergleichsweise einfach haben die Baurechtler wie die Polizei es mit Großbordellen, wie sie nach der Messeeröffnung trotz allem Protest in Leinfelden-Echterdingen entstanden. Bei der Genehmigung redet der Gemeinderat mit und kann Sperrzonen beschließen. Später "läuft der Betrieb in aller Regel geräuschlos", sagt Hohmann. Soll heißen: Die Gesetze werden eingehalten, Gewalt seitens der Freier ist eine rare Ausnahme.

Schwierige Fälle sind all jene Wohnungen, in denen ein oder zwei Frauen anschaffen. Trotz wöchentlicher Polizeikontrollen gehen die Frauen ein hohes Risiko ein. Drastisches Beispiel ist ein Mordfall aus dem Jahr 2008. Vermutlich ein Freier hatte in einer Wohnung an der Immenhofer Straße eine rumänische Prostituierte erstochen, die sich Lina nannte. Obwohl eine Kamera die Tat aufzeichnete und das Band im Fernsehen gesendet wurde, ist der Mörder bis heute nicht gefasst.

Die Kleinbetriebe sind nur mit hohem Verwaltungsaufwand aus Wohngegenden zu verbannen - wenn überhaupt. Denn "baurechtlich sind kaum zwei Fälle miteinander zu vergleichen", sagt Rickes. Und das Baurecht ist der einzige juristische Hebel. Sofern die Frauen in den Häusern wohnen, gibt es keine Möglichkeit des Verbots. Das ist aber die Ausnahme, denn die Kundschaft verlangt Abwechslung. Wer mehrfach bei Sommer klingelt, dem wird selten dieselbe Frau öffnen. Die Alexas, Simonas und Ninas sind üblicherweise nicht länger als zwei Wochen am selben Ort. Sex-Agenturen mieten Wohnungen an und verschicken die Prostituierten auf organisierten Touren durch ganz Deutschland - gegen Gebühr. Bis zu 50 Prozent des Hurenlohns dürfen die Betreiber für solche Leistungen legal abkassieren. Erst darüber beginnt eine womöglich strafbare "zuhälterische Höhe".

Wann in solchen Wohnungen trotz des regen Wechsels die laxen Regeln für die Wohnungsprostitution gelten und inwiefern die strengeren für Bordellbetriebe, weiß nicht einmal Rickes mit Sicherheit zu sagen. Gewissermaßen beispielhaft hat die Stadt vom Regierungspräsidium (RP) eine einschlägige Wohnung im Ortskern Plieningens prüfen lassen. Das Ergebnis: Der Betrieb ist illegal. Was Rickes damit anfangen soll, weiß sie allerdings auch nicht so recht. Womöglich ist auch ein nahe gelegenes zweites Freudenhaus betroffen. Das aber muss noch geprüft werden. Auf andere Fälle ist die RP-Entscheidung kaum übertragbar, sagt Rickes, ohnehin sei Prostitution "nicht unser vordringlichstes Problem".

Im Jahr 2002 rühmte sich die rot-grüne Bundesregierung, mit einer Gesetzesnovelle die Prostitution legalisiert zu haben. Hohmann sagt nichts darüber, was er von den Gesetzesänderungen hält. Ahnen lässt sich seine Meinung trotzdem. Was er sagt ist, dass "wir es früher leichter hatten, gegen die Betreiber vorzugehen". Seit der Novelle "ist der Tatbestand Zuhälterei zusammengestrichen". Das Verbot der Förderung der Prostitution wurde ganz gestrichen.

Ohnehin muss niemand Jurist sein um zu dem Schluss zu kommen, dass die Prostitutionsgesetze widersinnig sind. Das beginnt beim Grundsätzlichen: Ziel der rot-grünen Rechtsreform war, "Prostituierten rechtlich abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse" zu verschaffen. So sollten die Frauen Zugang zur Sozial-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bekommen. Allerdings kann sich schon der Zuhälterei schuldig machen, wer mit einer Prostituierten auch nur Arbeitszeit und Arbeitsort vereinbart. Was sonst sollte in einem Arbeitsvertrag geregelt sein?

Zudem interpretiert jedes Bundesland die Rechtslage nach Gutdünken. Eben mit dem Argument, die Frauen hätten geregelte Arbeitszeiten und ein festes Einkommen, sind unter bundesweiter Aufmerksamkeit die Betreiber des Pussy-Clubs in Fellbach verurteilt worden. Dagegen erklärte die Hamburger Sozialwissenschaftlerin Emilija Mitrovic im Zeitungsinterview das Fellbacher Flatrate-Bordell zum "für das Rotlicht-Milieu ziemlich normalen Laden". Mitrovic hatte im Jahr 2007 im Auftrag der Gewerkschaft Verdi die Studie "Arbeitsplatz Prostitution" erarbeitet.

Am Rande betreffen die Merkwürdigkeiten der Rechtslage auch die Freier. Zwar stehen im Stuttgarter Rotlichtviertel die Frauen in eindeutiger Geschäftsabsicht vor so gut wie jedem Haus. Männer, die sie darauf ansprechen, müssen aber mit einem Bußgeld und einem Platzverweis rechnen. Wer glaubt, die Damen werden ihn gewiss nicht anzeigen, irrt. Hohmann postiert zur Überprüfung des Verbots immer wieder Polizistinnen in entsprechender Zivilkleidung im Rotlichtviertel.

Schon ein Blick auf die einschlägigen Internetseiten gibt eine Idee, unter welchen Bedingungen die Frauen ihrem angeblich rechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnis nachgehen. Dort werden gepriesen: Dicke Dinger im Zweischichtbetrieb. Lolitas auf einen Klick. Frauen, die so verzweifelt nymphoman sind, dass sie keine Minute ihres Lebens auf immer neue harte Kerle verzichten können. Mit dem Zusatz, dass dieses spezielle Leiden "kein Witz!!!!" sei samt dem Angebot, gegen Gebühr Testberichte zu lesen.

Von derlei Verlockungen fühlen sich Angehörige sämtlicher Gesellschaftsschichten erotisiert. Nach Schätzungen der Bundesregierung lassen sich in Deutschland - wohlgemerkt täglich - 1,2 Millionen Männer professionell befriedigen. Vom Hartz-IV-Empfänger bis zum Juristen "ist alles vertreten", sagt Hohmann. Weil Autonummern notiert werden, bleibt zumindest den Ermittlern nicht verborgen, wer sich in den Freudenhäusern vergnügt.

Details der Sexreklame sind in einer Zeitung nicht zitierbar. Sie sind selbstverständlich pornographisch, zudem menschenverachtend. Gleiches gilt für den Alltag der Huren. Den ertragen viele nur betrunken oder "mit gepudertem Näschen", wie Hohmann den Kokainkonsum umschreibt. Wegen der EU-Freizügigkeit drängen immer mehr Frauen aus Osteuropa nach Deutschland, die sich aus purer Existenznot prostituieren. Auch jene ermordete Lina hatte zwei Kinder zu ernähren.

Wegen der Osteuropäerinnen wurde die angeblich geregelte Erwerbstätigkeit vollends zur Farce: "Die Frauen gelten ja als selbstständige Erwerbstätige", sagt Hohmann, "die schlafen nur drei Stunden am Tag". Erhöhter Zeiteinsatz ist für die meisten Huren nötig, um den einst gewohnten Verdienst aufrecht zu erhalten. Früher galten 100 Mark als Verhandlungsgrundlage für die Standardleistung: Oralverkehr plus Geschlechtsverkehr. Die ist inzwischen schon für 20 Euro zu bekommen.



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