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Dienstag, 09.11.2010:

Gehen die roten Lichter neben der Kemptener Kripo aus?

Nutzung baurechtlich unzulässig Milieu heute Thema im Bauausschuss

Überraschende Neuigkeiten in Sachen Kemptener Rotlichtszene: Das seit Jahren bestehende Bordell in der Hirnbeinstraße 13 gegenüber der Kripo ist offenbar baurechtlich unzulässig. Bemerkt habe man dies bei der Prüfung eines Antrags für zehn neue Bordellappartements in derselben Straße, so Baureferentin Monika Beltinger. Ob das Bordell nun schließen muss, sei unklar. Heute, Dienstag, wird die Rotlichtszene im Bauausschuss beleuchtet.

Wie berichtet, ist Kempten der einzige Ort des Allgäus, an dem Prostitution erlaubt ist. Der Grund ist die Zahl der Einwohner - die Stadt muss Gebiete für das horizontale Gewerbe bereitstellen. In einem solchen Areal liegt das Bordell in der Hirnbeinstraße.

Allerdings handelt es sich bei den Straßen rund um die Kripo um ein Mischgebiet, in dem Wohnungen und Gewerbe nebeneinander bestehen. Knackpunkt: Es ist nur Gewerbe zulässig, das «das Wohnen nicht wesentlich stört», so Beltinger. Das sei aber bei Bordellbetrieben der Fall. Zulässig wäre dort nur «Wohnungsprostitution», die nach außen nicht in der Erscheinung tritt.

Weshalb die Behörden in der Hirnbeinstraße sogar schon einmal gegen ein früheres Bordell vorgegangen seien, so Beltinger.

Müssen nun also die roten Lichter ausgehen neben der Kripo - oder kann das Bordell auf Bestandsschutz pochen? Und wie kam es überhaupt zum Bordell im Mischgebiet?

Diese Fragen konnte Beltinger gestern nicht abschließend beantworten. Heute im Bauausschuss wolle sie den Stadträten jedenfalls empfehlen, die neuen Bordellappartements in einer ehemaligen Bäckerei neben der Kripo abzulehnen. «Denn ein gleiches Recht im Unrecht gibt es nicht» - der Antragssteller könne sich nicht auf das bestehende Bordell nebenan berufen.

 

Die Stadt hat überraschend entdeckt, dass das Bordell gegenüber der Kripo baurechtlich unzulässig ist.



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