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Dienstag, 01.03.2011:

Haftstrafe nach Brandanschlag auf Bordell in Neunkirchen

Saarbrücken. Wegen eines Brandanschlags auf ein Bordell in Neunkirchen hat das Landgericht einen Angeklagten aus dem Rotlichtmilieu zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der heute 36 Jahre alte Mann hatte gemeinsam mit Bekannten an einem Novembermorgen 2005 mehrere Molotow-Cocktails auf das Bordell geworfen.

Der geständige Beschuldigte war zur Tatzeit Wirtschafter in einem anderen Bordell in Neunkirchen. Dessen damaliger Betreiber hatte den Angeklagten aufgefordert, etwas gegen die unliebsame Konkurrenz vor Ort zu unternehmen. Daraufhin hätten die Männer die Brandanschläge verübt. Beschädigt wurde jedoch nur ein Fenstersturz, eine Fußmatte ging in Flammen auf.

Die Richter werteten die Tat als versuchte besonders schwere Brandstiftung und Verstoß gegen das Waffengesetz mittels explosionsfähiger Wurfgeschosse. Begründung: In dem Haus hätten sich mehrere Menschen aufgehalten, deren Leben in Gefahr gewesen sei. Einige hätten geschlafen, andere gearbeitet. Ihnen allen sei nichts passiert - sie hätten Glück gehabt. Das Ganze hätte jedoch ein anderes Ende nehmen können, und dann wäre es für den Angeklagten schnell um Mord oder Totschlag und eine langjährige Haftstrafe gegangen. Aber auch so sei eine Gefängnisstrafe unumgänglich, zumal das Gesetz bereits für den Umgang mit Molotow-Cocktails eine sechsmonatige Haftstrafe vorsehe.



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