Eine Aufsehen erregende Geschichte in einem kleinen Dorf hat eine Frau mit dem Künstlernamen Nina und ihren netten Freund auf die Anklagebank gebracht.
Meiningen. Es wurde nicht ausgesprochen, dass der baumstarke 36-jährige Berliner der Zuhälter der 24-Jährigen zierlichen Hartz IV-Empfängerin aus Erfurt ist. Aber das, was im März 2009 in Floh-Seligenthal, einem beschaulichen Dorf bei Schmalkalden passiert ist, war nach Aussagen eines Kriminalpolizisten eine "Hurengeld-Eintreibung". Die Meininger Staatsanwaltschaft nannte diese Rarität räuberische Erpressung und klagte gleich am Landgericht Meiningen an.
Der Anwalt des Berliners, der schon 22 Jahre in Prozessen aus dem Rotlicht-Milieu agiert, wunderte sich darüber. Vor allem aber hielt er die Geschichte für "witzig". So was habe er noch nie erlebt. Denn die Ehefrau des Verprügelten selbst war es, die die Prostituierte ins Haus bestellte: Sie wollte mit eigenen Augen sehen, "was die kann und ich nicht". Dass ihr Mann noch Schulden bei Nina aus vermutlich zwei Treffen in einem Schmalkalder Hotel hatte, wusste sie wohl nicht.
Nachdem die Männer, die in Begleitung von Nina erschienen waren, die Schulden von 650 Euro eingetrieben, die Wohnung verwüstet und den Mann mit einem Stuhlbein traktiert hatten, zogen sie ab.
Als Zeugin kam nur die Ehefrau, die sich inzwischen von dem Untreuen - der sich offenbar öfter "außer Haus vergnügte" - getrennt hatte.
Der Mann selbst zog es vor, fernzubleiben und nicht auszusagen. So muss er 150 Euro Ordnungsgeld an die Staatskasse zahlen. Am Ende schrumpfte die große Anklage hübsch ein. Der wegen Zuhälterei vorbestrafte Berliner wurde wegen Nötigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und "Nina" wegen Beihilfe zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.
Doch der Große auf der Anklagebank war nicht mal der Schläger. Der blieb unbekannt. Deshalb konnte die Körperverletzung nicht geahndet werden. Es war "nicht rechtens", so der Richter. Man müsse "diese Leistungen bezahlen" - auch wenn es vielleicht nur die Softvariante eines Huren-Dienstes war. Und man müsse, so der Richter, halt den zivilrechtlichen Weg beschreiten "was in diesem Gewerbe freilich nicht üblich ist."