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Mittwoch, 22.06.2011:

Hells Angels-Prozess: Neue Zeugin soll 40-Jährigen aus Delmenhorst entlasten

Der Angeklagte soll den Besitz eines Bordells erpresst haben. Nun soll bewiesen werden, dass ihm der Betrieb aber gar nicht gehöre.


Delmenhorst - Im Prozess gegen den 40-jährigen Andre P. aus Delmenhorst, der sich als Mitglied des Rockerclubs Hells Angels vor dem Oldenburger Landgericht wegen Erpressung verantworten muss, will die Verteidigung am nächsten Verhandlungstag eine Entlastungszeugin präsentieren.

Das erklärten die Anwälte des Angeklagten am Montag. Wie berichtet, wird P. vorgeworfen, einem Bremer Bordellbetreiber gegen dessen Willen das Lokal durch Erpressung abgenommen zu haben.

Der Angeklagte bestreitet indes die Vorwürfe. Am Montag nun erklärten die Verteidiger, sie könnten beweisen, dass nicht Andre P. das Bordell übernommen hätte, sondern eine Frau aus Polen. Diese Zeugin wollen die Verteidiger am nächsten Verhandlungstag dem Gericht präsentieren.

Das Gericht gab dann auch einem entsprechenden Beweisantrag statt. Andere Beweisanträge, darunter der Antrag, den Arzt zu vernehmen, der dem Angeklagten ein falsches Attest ausgestellt haben soll, wurden zurückgewiesen.

Wie berichtet, hatte das medizinische Attest dem Angeklagten eine Verhandlungsunfähigkeit wegen eines angeblichen Bandscheibenvorfalls bescheinigt. P. soll aber nur wenig später bei einer Massenschlägerei zwischen den verfeindeten Rockerclubs Hells Angels und den Mongols in Bremen gesehen worden sein. Das hatte ihm dann eine Verhaftung eingebracht. Die soll aber nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht rechtens gewesen sein.

P. musste daraufhin sofort wieder aus der Haft entlassen werden. Die Verteidigung hatte anschließend die Kammer mit Befangenheitsanträgen geradezu bombardiert. Am Montag nun wurden alle Befangenheitsanträge gegen die Richter als unbegründet zurückgewiesen.



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