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Samstag, 08.10.2011:

Kampf gegen neue Bordelle

Ratingen. Die Stadt will mit Hilfe eines Vergnügungsstättenkonzeptes steuern, wo das horizontale Gewerbe zugelassen werden kann – und wo nicht. Es gebe verstärkte Nachfragen für die Innenstadt und für Tiefenbroich.


Droht Ratingen ein Rotlichtviertel? Die Branche hat jedenfalls Bedarf angemeldet. Flächen für Spielsalons und bordellartige Betriebe würden verstärkt nachgefragt, bestätigt Planungsamtschef Michael Hölzle im RP-Gespräch. Ins Visier der Unternehmer seien vor allem Bereiche in der Innenstadt und in Tiefenbroich geraten.

Die Strategie der Stadt ist klar: Horizontales Gewerbe darf anderes Gewerbe wie Handel und Gastronomie nicht einfach so verdrängen. Deshalb will man mit Hilfe eines Vergnügungsstättenkonzeptes genau definieren, wo neue Etablissements entstehen dürfen – und wo nicht. Die Verwaltung hat das Büro "Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalenwicklung" damit beauftragt, dieses Konzept zu entwickeln. Hölzle sieht darin ein wesentliches Steuerungselement, das Grundlage für künftige Bauleitplanverfahren sein soll. Das Konzept wird in enger Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Die Fertigstellung ist für Ende dieses Jahres vorgesehen, dann soll der Rat entscheiden.

In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Anfragen gegeben. So wollte ein Mann an der Christinenstraße ein Bürogebäude mit angrenzender Gewerbehalle als Bordell nutzen. Politik und Stadtverwaltung stoppten dieses Unterfangen. Argument: An dieser Straße gebe es bereits einen "bordellartigen Saunabetrieb", eine Anhäufung derartiger Betriebe würde sich negativ auf die umliegenden Gewerbe- und Industriegebiete auswirken. Eine Veränderungssperre im Bebauungsplan schob dem geplanten Bordell einen Riegel vor.

Ganz anders sah es im Fall eines Etablissements auf der Straße "Am Westbahnhof" aus: In einem Club waren zunächst auf Anordnung der Verwaltung die Lichter ausgegangen. Der Bordellbesitzer ging dagegen gerichtlich vor: Die Stadt verlor den Rechtsstreit, den Kommunalpolitiker befürwortet hatten, auf der ganzen Linie. Die Stadt musste nicht nur die Prozesskosten tragen, sondern auch damit rechnen, dass der Unternehmer für sich und seine Damen einen Verdienstausfall geltend machen wird. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Jahresnutzwert des Bordells auf immerhin 120 000 Euro geschätzt. Dahinter steckte die Rechnung, dass jede der vier Damen dem Vermieter gut und gerne monatlich 2500 Euro für das Dienstzimmer hinblätterte. Das Gericht befand in seinem Urteil: Auch ein horizontales Gewerbe sei ein Gewerbe und deshalb im Gewerbegebiet zulässig.

Um diesen zentralen Aspekt geht es auch im neuen Vergnügungsstättenkonzept. Eine aktuelle Bestandsaufnahme für das Ratinger Stadtgebiet sei bereits abgeschlossen, so die Verwaltung. Dr. Donato Acocella soll demnächst im Rathaus darüber berichten.



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