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Montag, 02.01.2012:

Kiel: Ehemaliger Boss der Bandidos zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

Die Taten des heute 49-jährigen Anführers der “Bandidos” aus Neumünster, Meick Andreas K. liegen teilweise zwei Jahre zurück. Nun wurde der Mann vom Landgericht Kiel zu insgesamt vier Jahre und drei Monate verurteilt. Eine Bewährungsstrafe kommt nach Ansicht des Gerichts aufgrund der kriminellen Karriere und damit verbundenen zahlreicher Vorstrafen des Angeklagten nicht in Betracht. Der ehemalige Boss des mittlerweile in Neumünster verbotenen Motorrad-Clubs, saß in Untersuchungshaft und wird von dort aus seine Strafe antreten.


Die Taten des heute 49-jährigen Anführers der “Bandidos” aus Neumünster, Meick Andreas K. liegen teilweise zwei Jahre zurück. Nun wurde der Mann vom Landgericht Kiel zu insgesamt vier Jahre und drei Monate verurteilt. Eine Bewährungsstrafe kommt nach Ansicht des Gerichts aufgrund der kriminellen Karriere und damit verbundenen zahlreicher Vorstrafen des Angeklagten nicht in Betracht. Der ehemalige Boss des mittlerweile in Neumünster verbotenen Motorrad-Clubs, saß in Untersuchungshaft und wird von dort aus seine Strafe antreten.

Verhandelt wurde zwei verschiedenen Verfahrenskomplexen: Einer mutigen Zeugin ist es zu verdanken, dass sich der 49-Jährige in einem ersten Fall wegen Körperverletzung, Zuhälterei und schweren Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung vor Gericht verantworten musste. Die heute 29 Jahre alte Frau wurde eigenen Angaben zufolge vom Angeklagten jahrelang gegen ihren Willen und mit massiven, teils grausamen Drohungen wie “Ich zerschneid´ dir dein Gesicht und versenk´dich in der Förde” von 2005 bis 2009 zur Prostitution in Kiel, Hamburg und Nürnberg gezwungen. Die junge Frau konnte 2009 aus einem Eros-Center flüchten.

Die 29-Jährige bekommt nach einem Vergleich 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Angeklagten und wurde nach ihrer Aussage vor Gericht aus Schutzgründen in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht. Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin der 10. Kieler Strafkammer wird das Leben der misshandelten Zeugin auf Dauer beeinträchtigt bleiben.

Für diese und vergangene Vergehen erhielt K. eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Im anderen Verfahren ging es vor dem Kieler Landgericht um gefährliche Körperverletzung: Meick Andreas K. war vor Gericht geständig. So bekannte er sich zu seiner Tat, die er im September 2009 gegen einen Flensburger “Hells Angels”-Anführer begangen hatte.

Damals prügelte er sein Opfer nieder und verletzte den Mann mit einem Messer und einem Radmutterschlüssel.  In Folge war der Chef der örtlichen “Hells Angels” mit lebensgefährlichen Verletzungen  in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Offensichtlich war der Übergriff ein Racheakt, denn kurz davor hatte der damalige Hells Angels-Boss ein Mitglied der “Bandidos” auf der A 7 bei Flensburg so bedrängt, dass das Opfer auf seinem Motorrad schwer verunglückte.

Das Gericht verurteilte K. unter Berücksichtigung von  zuvor begangenen Straftaten, zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Die Chapter der “Hells Angels” Flensburg und der “Bandidos” Neumünster sind seit April 2010 verboten.



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