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Freitag, 20.01.2012:
Kieler Rotlicht-Mord: Bleibt Tat ungesühnt?
Das Landgericht lehnte jetzt die Anklage ab und hob den Haftbefehl auf. Obwohl der Beschuldigte eines Mordes hinreichend verdächtig sei, ließe sich die Tat nicht nachweisen, so die Begründung. Damit könnte der mutmaßliche Täter höchstens wegen Totschlags angeklagt werden - der verjährt jedoch im Gegensatz zu Mord in diesem Fall bereits nach 20 Jahren.
Vor mehr als 30 Jahren ist im Kieler Rotlichtviertel eine Prostituierte umgebracht worden. Die Tat konnte durch neue Labormethoden vor einigen Monaten aufgeklärt werden. Anfang September 2011 hatten die Beamten in Niedersachsen einen inzwischen 52 Jahre alten Mann verhaftet. Er war zur Tatzeit 19 Jahre alt und hatte am Tatort Spuren hinterlassen, die damals noch nicht ausgewertet werden konnten. Allerdings ist der Verdächtige erst einmal wieder auf freiem Fuß - und auch einen Prozess wird es nicht mehr geben.
Haftbefehl aufgehoben
Das Landgericht lehnte jetzt die Anklage ab und hob den Haftbefehl auf. Obwohl der Beschuldigte eines Mordes hinreichend verdächtig sei, ließe sich die Tat nicht nachweisen, so die Begründung. Damit könnte der mutmaßliche Täter höchstens wegen Totschlags angeklagt werden - der verjährt jedoch im Gegensatz zu Mord in diesem Fall bereits nach 20 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.
Prostituierte 1979 getötet
Der Fall Erika S. ist einer der ältesten unaufgeklärten Mordfälle in der Landeshauptstadt. Die Prostituierte war in den frühen Morgenstunden des 3. Juli 1979 gestorben. Alle Ermittlungen nach dem Täter blieben seinerzeit erfolglos. Die Mordkommission des K1 nahm im vergangenen Jahr die Akten wieder vor und die Fahnder des K6 bereiteten die noch immer verwahrten Kleidungsstücke zur Spurensicherung neu auf. Mithilfe neuer DNA-Analysen, mit der auch kleinste Partikel sichtbar gemacht werden können, gelang den Technikern des LKA dann bei einem Abgleich ein Treffer.
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