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Mittwoch, 12.01.2011:

Noch immer kein Urteil im „Zuhälter-Prozess“

Am Montag wurde der Prozess gegen einen 30-jährigen Libanesen fortgesetzt, der seine Ex-Partnerin 2009 im Steinlachtal vergewaltigt und von 2004 bis 2007 zur Prostitution gezwungen haben soll.

Tübingen. Vierter Verhandlungstag vor der Zweiten Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts. Seit 20. Dezember ist der Angeklagte wieder auf freiem Fuß – nachdem er zuvor zehn Monate lang in U-Haft saß. Jetzt wurden weitere Zeugen gehört. Die polizeiliche Vernehmung des Sohnes wurde verlesen. Demnach soll der Angeklagte das Kind „oft geschlagen und ins Zimmer eingesperrt“ haben. Dort habe es dann „in ein Glas pinkeln“ müssen.

Der 30-Jährige sei „oft ausgerastet“ und habe dann die Mutter und auch ihn „geschlagen, auch gebissen“, sagte der Sohn aus. Spielzeug, etwa ein ferngesteuertes Auto, habe der Angeklagte mit einem Hammer zerstört, Kleidung zerschnitten, ihn selber getreten und „aufs Bett gekickt.“ Die Mutter habe ihm erzählt, dass sie „als Schlampe arbeiten“ müsse; der Junge berichtete, der 30-Jährige habe die Mutter geschlagen, wenn diese ihn nicht küssen wollte, außerdem habe er mehrfach zu ihm gesagt „Ich mach Dir jetzt einen Bruder.“ Nach der Verhaftung des Mannes aus dem Libanon sei es ihm daher „viel besser“ gegangen.

Staatsanwalt Michael Schneider gab zu bedenken, dass der Sohn bei der Vernehmung kein konkretes Wort über eine möglicherweise hautnah miterlebte Vergewaltigung verloren habe – obwohl das mutmaßliche Opfer vor Gericht ausgesagt hatte, im Beisein des Sohnes zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden zu sein. „Ist es möglich, dass der Sohn das aus Scham nur angedeutet hat?“, wollte Nebenklägerin Susanne Hoppe-Willmann von Gutachterin Marianne Clauß wissen. „Möglich ist es“, bestätigte die Ärztin für Psychiatrie. Martin Streicher, Vorsitzender Richter, wies auf die Schwierigkeit hin, „dass es hier keine zwingende Interpretation gibt“.

Auch die Vernehmung der behandelnden Frauenärztin des mutmaßlichen Opfers wurde verlesen. Ende 2009 wurde die Geschädigte, nach eigener Aussage als Folge der Vergewaltigung durch den Angeklagten, schwanger und ließ einen Abbruch vornehmen: „Sie wollte von dem gewalttätigen Mann kein Kind haben“, habe die Frau gesagt, so die Gynäkologin. Sie habe den Eindruck gehabt, die Patientin sei „innerlich getrieben“ gewesen und habe wahnsinnige Angst gehabt, dass dem Sohn etwas passiere.

Gutachterin Marianne Clauß bekräftigte ihre Einschätzung, nach der es für das mutmaßliche Opfer eine „schlüssige Falschaussagemotivation“ gebe – es bestehe aber auch „die Möglichkeit, dass sie über wirklich Erlebtes berichtet“. Die Aussage der Hauptzeugin sei insgesamt allerdings „grotteninkonstant“ und ihrer Meinung nach daher „eher nicht erlebnisbegründet“. Als Zeuge wurde zudem ein Tübinger Kriminalbeamter gehört. Er sagte aus, man habe „stichprobenartig nachweisen“ können, dass das mutmaßliche Opfer tatsächlich auf den Strich gegangen sei. Anhaltspunkte, ob dies gezwungenermaßen erfolgt sei, habe man allerdings keine finden können.

Eine Polizeibeamtin berichtete von der Erstvernehmung: Der Junge habe „schon Angst“ vor dem Angeklagten gehabt, ebenso wie die Mutter. „Sie hatte panische Angst, was passiert, wenn er erfährt, dass sie bei der Polizei war.“ Angeblich wollte er ihr Säure über das Gesicht schütten, sie habe deshalb „eine Axt neben der Tür stehen gehabt“. Der Prozess wird am 17. Januar fortgesetzt.

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/moessingen_artikel,-Noch-immer-kein-Urteil-im-%E2%80%9EZuhaelter-Prozess%E2%80%9C-_arid,122042.html



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