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Mittwoch, 07.12.2011:
Probleme nach eineinhalb Jahren Einzelhaft
Pussy Club Laut Psychiater kann gegen Angeklagten verhandelt werden. Von Frederike Poggel
Zwei Stunden dauert die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen. An deren Ende ist die Kammer in etwa so schlau wie zuvor: "Können Sie die Ergebnisse nochmal zusammenfassen?", bittet schließlich der Richter den Facharzt. Allein: viel konkreter kann Hans Bisson, der ärztliche Direktor des Justizvollzugskrankenhauses auf dem Hohenasperg, nicht werden.
Dort wird seit einigen Wochen Alwin S. behandelt, der als Chefzuhälter junge Rumäninnen in Billigbordellen wie dem Fellbacher Pussy Club zur Prostitution gezwungen haben soll. Die Taten samt Menschenhandel und Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe hat er längst gestanden, nur ist fraglich: was ist dieses Geständnis wert? Denn Alwin S. verhält sich auffällig. Er verprügelte in Haft Mitinsassen, gibt an, nachts Stimmen zu hören; er werde in seiner Zelle von Kameras überwacht, gefoltert, leide Schmerzen, zugleich habe eine "Elite" ihn für höhere Aufgaben vorgesehen - er vermutet dahinter den Bundesnachrichtendienst.
Das alles sind Anzeichen für eine mögliche Erkrankung. Und doch muss Bisson die Erwartungen der Richter enttäuschen: "Bei der Diagnose kann ich mich nicht eindeutig festlegen", sagt er. Zu komplex ist die menschliche Psyche, als dass der Facharzt, der erst kurzfristig mit dem Gutachten beauftragt worden ist, sich ein vollständiges Bild hätte machen können. Simuliert Alwin S. die Symptome? Dass bei ihm eine paranoide Schizophrenie vorliegt, schließt Bisson jedenfalls weitgehend aus. Dagegen zieht er als mögliche Folge der Einzelhaft eine wahnhafte Störung in Betracht. Eineinhalb Jahre wurde der heute 35-Jährige von sozialen Aktivitäten in U-Haft abgeschottet, um den Kontakt mit seinen mutmaßlichen Mittätern zu unterbinden. Sechs von ihnen sind zwischenzeitlich zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Immerhin hält der Sachverständige den Angeklagten mit der "narzisstischen Persönlichkeit" für verhandlungsfähig: Er sei aufmerksam, konzentriert und könne dem Verfahren intellektuell folgen. "Im Hinblick auf die Anklage und den Verfahrensstand leidet er nicht unter Realitätsverkennung", so Bisson. Dem Gericht steht nun die Aufgabe bevor, formal über die Verhandlungsfähigkeit zu entscheiden. Letztlich geht es auch um die Frage, ob Alwin S. zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.
Darüber hinaus muss sich die Kammer mit einem Befangenheitsantrag auseinandersetzen. Gestellt hat ihn die Verteidigung eines der zwei verbliebenen Mitangeklagten von Alwin S. Der Vorwurf: die Richter hätten das Verfahren gegen S. um jeden Preis beenden wollen. Im Gegenzug zum Geständnis waren ihm nämlich acht Jahre Haft in Aussicht gestellt worden. Dabei seien die "erheblichen psychischen Auffälligkeiten" längst bekannt gewesen, eine Absprache hätte es vor diesem Hintergrund gar nicht geben dürfen. Fortsetzung folgt.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.probleme-nach-eineinhalb-jahren-einzelhaft.4f22ae66-ec28-458a-b73d-18acf92ce004.html
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