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Mittwoch, 08.02.2012:

Prostituierte nimmt Geld von der Arge und von einem Freier

Über ein Jahr lang hat eine Frau aus Moers Geld von der ARGE kassiert und als Prostituierte gearbeitet. Weitere Zuwendungen bekam sie von einem Freier, der sich in sie verliebt hatte.


Die Berufungskammer in Moers stellte das Verfahren gegen die 32-Jährige gestern vorläufig ein. Im Gegenzug muss sie 180 Sozialstunden ableisten. In erster Instanz war sie wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht hatte errechnet, dass die Frau zwischen Oktober 2008 und Dezember 2009 knapp 12 000 Euro zu Unrecht kassiert hatte. Sie habe nicht betrogen, argumentierten gestern der Anwalt und seine Mandantin. Die Einnahmen, die sie in den Abendstunden auf einem Parkplatz in der Nähe des Duisburger Zoos erwirtschaftet hatte, habe ihr Zuhälter ihr komplett abgenommen.

Daher sei sie auf die monatlichen Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für sich und ihr Kind angewiesen gewesen. Auch das Geld, das ein verliebter Freier ihr zugesteckt habe, hatte die Frau nach eigenen Angaben zum Großteil an ihren Zuhälter abgegeben. Der Betrug war aufgeflogen, weil ein Lkw-Fahrer sich in die Frau verliebt hatte und von einem gemeinsamen Leben mit ihr träumte.

Deshalb hatte er nach eigenen Angaben drei Kredite aufgenommen. Insgesamt etwa 40 000 Euro habe er ihr gegeben. Jetzt stehe er kurz vor der Privatinsolvenz. Die Angeklagte hatte von etwa 5000 Euro gesprochen, die der Mann gezahlt habe. Auch ihre Kücheneinrichtung und den Laptop ihres Kindes habe er bezahlt.

Als der Mann merkte, dass die Frau nicht an einem gemeinsamen Leben mit ihm interessiert war, hatte er ihr aufgelauert und sie verprügelt. Die 32-Jährige rief die Polizei, dadurch flogen ihre Machenschaften auf.

Angst vor dem Zuhälter gehabt

Das Gericht glaubte, dass man der Frau nur schwer widerlegen könne, dass sie das gesamte Geld ihrem Zuhälter gab. Der soll inzwischen in Polen in einem Gefängnis sitzen. Der geschädigte Freier war gestern nicht erschienen und muss ein Ordnungsgeld zahlen.

Ein Mitarbeiter der ARGE hatte berichtet, es gebe sehr wohl Leistungsempfängerinnen, die nebenbei als Prostituierte arbeiteten. Dies würden viele auch anmelden, so dass derartige Einkünfte angerechnet werden können. Auf Nachfragen des Richters, wieso sie sich von dem Zuhälter unter Druck setzen ließ antwortete sie: "Ich war ihm hörig". Sie habe ihm helfen wollen, Geld zu beschaffen. Später habe sie Angst vor Schlägen gehabt.



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