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Donnerstag, 14.10.2010:
Prozess am Münchner Amtsgericht wegen Erpressung des Schauspielers Ottfried Fischer
Die Abenteuer im Rotlichtmilieu des Schauspielers und Kabarettisten Ottfried Fischer werden am 25. Oktober am Münchner Amtsgericht aufgearbeitet. Ein Zuhälter, ein ehemaliger Polizist, zwei Prostituierte und ein ehemaliger Reporter der Bildzeitung müssen sich wegen Verletzung des persönlichen Lebensbereichs und Erpressung verantworten.
Das Gericht erwartet einen enormen Medien- und Zuschauerandrang. Der größte Saal 101 im Justizpalast an der Nymphenburger Straße ist reserviert, die Sicherheitskontrollen werden an diesem Tag besonders streng sein. In der Verhandlung geht es um einen Videofilm, den die beiden Prostituierten im August 2009 bei einem Treffen mit dem 56-jährigen Fischer heimlich in dessen Schwabinger Wohnung aufgenommen haben sollen. Das Video gelangte später in die Hände des Reporters Wolf-Ulrich S., 29, der es Fischer zwar aushändigen wollte, aber als Gegenleistung ein Interview dafür verlangt haben soll. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Fall von Erpressung. S. drohen bis zu drei Jahre Haft. Den Film sollen die Prostituierten Maria K., 32, und Bianca F., 41, gedreht haben, um sich an einem Abrechnungsbetrug mit der Kreditkarte des Schauspielers zu beteiligen.
Hier mit im Spiel auch Zuhälter Klaus-Peter H., 44, aus Germering, der mit einer der Damen damals liiert war, und Ex-Polizist Mike P., 36, der sich mit Kreditkartenlesegeräten auskennt. Mit mehr als 74000 Euro sollen sie Fischers Kreditkarte belastet haben. Als bereits 32500 Euro von seinem Konto verschwunden waren, stoppte Fischer die Abbuchungen. Der Zuhälter und seine Gehilfen haben dann bei der Kreditkartenfirma offenbar das heimlich gedrehte Sex-Video vorgelegt, um die Abbuchungen zu rechtfertigen. Den Angeklagten droht bis zu einem Jahr Haft.
Fischer räumte im Herbst 2009 in einem TV-Interview öffentlich ein, in der fraglichen Zeit Kontakte zum Rotlichtmilieu gehabt zu haben. Von seiner Lebensgefährtin Simone lebte er damals vorübergehend getrennt.
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