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Donnerstag, 07.04.2011:
Recklinghausen Nutzungsuntersagung des bordellartigen Betriebes an der Nahestrasse 5
Beamte der Kriminalpolizei 12 haben am Dienstag die „Relax Lounge“ an der Nahestraße 5 durchsucht.
Mitarbeiter der städtischen Bauordnung haben zeitgleich gegenüber den anwesenden Frauen eine Nutzungsuntersagung des bordellartigen Betriebs mit sofortiger Vollziehung ausgesprochen. Bei Missachtung der Nutzungsuntersagung droht jeder Frau ein Zwangsgeld von 2500 Euro.
Die Mitarbeiter der Bauordnung haben die Nutzungsuntersagung ausgesprochen, weil der Bebauungsplan für den Bereich Nahestraße keine Bordelle, bordellartige Betriebe oder Wohnungsprostitution zulässt.
Quelle: Stadt Recklinghausen – Öffentlichkeitsarbeit
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