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Freitag, 30.07.2010:

Reutlingen / Aus Frust zugestochen

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilte das Tübinger Landgericht einen Freier, der im Oktober vergangenen Jahres, nach einem Streit mit einer Prostituierten, den Wirtschafter der Reutlinger Eros Arena mit einem Küchenmesser niedergestochen hat. Die Strafkammer sah in der Tat eine gefährliche Körperverletzung und nicht, wie ursprünglich angeklagt, einen versuchten Totschlag.

Warum das Urteil recht mild ausfiel, hat zwei Gründe. Zum einen war der 38-jährige Messerstecher an jenem Abend schwer betrunken. Eine Blutprobe ergab einen Promillewert von über 2,5. Dies führte dazu, dass nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Ralf Peters der Angeklagte bei der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war.

Zudem war letztlich die Verletzung, die das Opfer durch den Messerstich erlitten hatte, nicht allzu gravierend. Die Waffe war »nur« einen Zentimeter in den Oberkörper des 42-Jährigen eingedrungen und hatte zum Glück weder Bauch- noch Brusthöhle in Mitleidenschaft gezogen. In einer solchen Situation »hat der Täter es aber nicht im Griff, wo er trifft und wie tief das Messer in den Körper eindringt«, mahnte Peters. Psychisch ist das Opfer indes schwer angeschlagen.

Der 38-Jährige war nach Ansicht des Gerichts in der Nacht zum 21. Oktober 2009 in die Eros Arena gegangen. Er hatte drei Prostituierte aufgesucht, aber bei keiner hatte es sexuell richtig geklappt. Als eine der Frauen für das Ablegen ihres Büstenhalters noch einmal zehn Euro extra haben wollte, kam es zum Streit. Der 38-Jährige wollte nicht zahlen und auch nicht gehen.

Einigung gesucht

Die Prostituierte rief per Alarmknopf den Wirtschafter, ein Mitglied der Reutlinger Hells Angels. Auch als der Aufpasser auftauchte, gab der Freier nicht nach. Es kam zu einem Gerangel. Der Wirtschafter bugsierte den 38-Jährigen Richtung Ausgang. Dabei kam nach Ansicht der Richter der Freier zu Fall. Ob er zuvor gestolpert oder gestoßen worden war, konnte die Strafkammer nicht aufklären.

Beim Aufstehen zog der 38-Jährige sein Messer und stach damit in die linke Brustseite des Wirtschafters.

Das Gericht hatte am vorletzten Verhandlungstag noch nach einer Einigung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesucht, um das Verfahren abzukürzen. Dabei war die Rede von einer Strafe zwischen zwei Jahren neun Monaten und drei Jahren gewesen. Auf diese Vereinbarung war der Angeklagte nicht eingegangen, was sich für ihn auszahlte. Das Urteil sei nun milder ausgefallen, weil sich durch die Gutachten gezeigt habe, dass der Alkoholeinfluss beim Angeklagten gravierender und die körperlichen Folgen beim Opfer geringer gewesen seien, als zuvor angenommen, so Richter Peters bei der Urteilsverkündung.

Oberstaatsanwalt Helmut Zech hatte drei Jahre Haft für den 38-Jährigen gefordert. Der Angeklagte habe aus Frust wegen des verpatzten Geschlechtsverkehrs und des als demütigend empfundenen Rauswurfs auf sein Opfer eingestochen, meinte Zech. Für eine Notwehrsituation gebe es keinerlei Hinweise. Verteidiger Markus Bessler hatte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren gehofft, die das Gericht noch hätte zur Bewährung aussetzen können. »Es tut mir echt leid, was passiert ist«, meinte der Angeklagte am Ende der Plädoyers.

Am Dienstag waren auch zwei Mitglieder der Hells Angels im Schwurgerichtssaal. Einer von ihnen mokierte sich lautstark über das Urteil, das ihm offensichtlich zu milde erschien.



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