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Donnerstag, 06.10.2011:
Rotlicht brennt weiter
Hauseigentümer beantragt Berufung - Rathaus wartet erst einmal ab
Amberg. (zm) Lange sah es so aus, als würde sich der Hauseigentümer mit der verwaltungsgerichtlich bestätigten Schließung des Bordellbetriebs in der Sulzbacher Straße 21 arrangieren. Der Heidelberger Rechtsanwalt möchte offenbar jedoch zumindest Zeit gewinnen. Der Fall liegt jetzt beim Münchner Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Dabei wird es nicht um die Frage gehen, ob in dem Anwesen ein Bordell betrieben wird oder baurechtlich zulässig ist. Das quasi auf den letzten zeitlichen Drücker bemühte Rechtsmittel gegen das Regensburger Urteil stellt sich als ein "Antrag auf Zulassung der Berufung" dar und zielt darauf ab, eine abermalige Verhandlung und Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
Denn aus der Sicht der Regensburger Verwaltungsrichter war die Angelegenheit eigentlich "ausverhandelt". Einen zweitinstanzlichen Berufungsautomatismus sieht das Urteil nicht vor. Darüber soll nun der VGH als übergeordnetes Gericht befinden. Das Rathaus reagierte auf die neue Entwicklung erwartungsgemäß. Es werde das wieder in Gang gekommene Verfahren im Auge behalten und sich nicht zu Schnellschüssen hinreißen lassen, teilte Pressesprecherin Susanne Schwab auf Anfrage mit.
Jetzt dauert es
Wäre der Regensburger Richterspruch rechtskräftig geworden, hätte die Stadtverwaltung in dieser Woche beginnen können, die Schließung des Bordells letztendlich auch mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen. Ein Verfahren, das sich erfahrungsgemäß über Wochen, Monate hinzieht und in einer sogenannten Ersatzvornahme enden kann. Das würde bedeuten, dass die Stadtverwaltung die Räumung und Schließung des Bordellbetriebs in der Sulzbacher Straße 21 notfalls mit polizeilicher Unterstützung durchsetzen würde.
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