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Donnerstag, 15.12.2011:

Rotlichtprozess: Anwalt im Kreuzverhör

Von Manfred Scherer



BAYREUTH. Ein Bayreuther Rechtsanwalt ist am Mittwoch im Rotlichtprozess um die kriminellen Machenschaften eines 64-jährigen mutmaßlichen Zuhälters ins Kreuzverhör genommen worden: Es ging um die Frage, welche Rolle der Anwalt dabei spielte, als der Angeklagte einem 41-jährigen Mann aus dem Raum Pegnitz nahezu sein gesamtes Vermögen abluchste.


Der 41-Jährige hatte sich in dem Bayreuther Club des Angeklagten in die 28-jährige Prostituierte verliebt, die der Angeklagte systematisch ins Rotlichtmilieu eingeführt haben und über Jahre zunächst mit Geschick und Versprechungen für seine Zwecke manipuliert und dann mit zunehmender Brutalität ausgenutzt und misshandelt haben soll (wir berichteten).

Auch im Fall des 41-Jährigen soll der Angeklagte äußerst geschickt vorgegangen sein: Das verliebte Opfer zahlte 50 000 Euro als angebliche Ablöse für die Dame seines Herzens. Weil sich danach die Sparkasse quer stellte, soll der Angeklagte dem Verliebten den Bayreuther Rechtsanwalt empfohlen, der das Vermögen des 41-Jährigen von der Bank loseiste – allerdings nicht mit den ursprünglich beabsichtigten Folgen: Das Geld bekam nicht der 41-Jährige, sondern der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft hat das als Betrug durch den Angeklagten angeklagt. Eine für den beteiligten Rechtsanwalt wichtige Frage: Was wusste der Jurist von den Machenschaften des Angeklagten? Hat er sich vom Angeklagten missbrauchen lassen, dem Angeklagten gar geholfen? Vor allem der beisitzende Richter Alois Meixner und der Staatsanwalt Matthias Hoffmann offenbarten bei der Befragung des Rechtsanwalts, dass sie seine Rolle zumindest für fragwürdig halten – sowohl Meixner als auch Hoffmann drängten den Gerichtsvorsitzenden Michael Eckstein den Zeugen zu belehren, er könne die Aussage verweigern, falls er sich durch wahrheitsgetreue Antworten selbst einer Straftat bezichtigen müsse.

Der Anwalt sagte aus, der 41-Jährige sei an ihn mit dem Wunsch herangetreten, sein Leben grundlegend zu ändern. Als Klienten gebracht habe den Mann der Angeklagte. Der Jurist erklärte, sein Mandant habe den Angeklagten als Generalbevollmächtigten eingesetzt und handelte sich diesen Kommentar des Richters Meixner ein: „Das kommt doch einer Entmündigung ihres Mandanten gleich.“ Worauf der Zeuge entgegnete: „Ich habe nur die Interessen meines Mandanten verfolgt. Der Mandant kam als wohlhabender Mann zu mir.“ Worauf Staatsanwalt Hoffmann bemerkte: „Und er ging zuletzt als armer Mann ins Bezirkskrankenhaus.“

Wie berichtet, ist der 41-Jährige krank. Vor kurzem sollte er als Zeuge vor Gericht aussagen, die Vernehmung des zurzeit im Bezirkskrankenhaus untergebrachten Mannes endete wie berichtet mit einem epileptischen Anfall und der Alarmierung eines Sanitätsautos.

Der Anwalt beteuerte: „Es war nicht meine Aufgabe zu prüfen, wie mein Mandant tickte.“ Der Zeuge räumte ein, ihm sei durchaus bekannt gewesen, dass der Angeklagte im Rotlichtmilieu tätig gewesen sei. Richter Meixner hielt dem Zeugen kopfschüttelnd vor: „Als Organ der Rechtspflege muss man sich doch Gedanken machen, wenn ich meinen Mandanten einem anderen so ausliefere.“

Was lernen wir aus dem Artikel. Es gibt immer noch Freier die den retenden Samariter spielen wollen und dann total ausgenutzt werden. Mal Hand aufs Herz wie oft habt ihr schon mit dem Gedanken gekämpft und wolltet helfen??? Und wie viele sind von euch schon verarscht worden.



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