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Donnerstag, 22.09.2011:

Schlechte Karten für die Domina in der alten Fabrikantenvilla

Esslingen. Die Betreiberin des Therapie- und Bizarr-Zentrums wird mit ihrer Klage gegen die Stadt wohl scheitern.


Seit Juli 2008 kann man(n) sich im Therapie- und Bizarr-Zentrum in der Fritz-Müller-Straße in Esslingen-Zell von in Lack und Latex gekleideten Damen lustvoll auspeitschen lassen. Oder sich in der angeschlossenen Klinik einer - aus medizinischer Sicht freilich unbefriedigenden - "urogenitalen Behandlung" unterziehen, wie die Werbung auf der Homepage des Dominastudios verheißt.

Ob die Einrichtung dort weiter ihre erotischen Dienste anbieten kann, entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart. In einer mündlichen Verhandlung deutete die 2. Kammer gestern an, dass sie die Klage der Studiobetreiberin gegen ein Nutzungsverbot durch die Stadt wohl abweisen wird. Dieses rechtliche Mittel war von der Verwaltung eingesetzt worden, weil ihr diese Art von Dienstleistungen in diesem Gebiet ein Dorn im Auge ist. Im Rathaus herrscht die Ansicht, dass sexuell motivierte Peitschenhiebe und Doktorspiele im Gewerbegebiet Neckarwiesen unzulässig sind. Denn im Bebauungsplan sind ausdrücklich Vergnügungsstätten und Gewerbebetriebe, "die der gewerblichen Unzucht dienen" ausgeschlossen. Deshalb wurde der Eigentümerin untersagt, ihr Geschäft dort weiterzubetreiben.

Die Studiobetreiberin hat dagegen geklagt, weil sie die Gültigkeit des Bebauungsplans anzweifelt. Sie erachtet ihr Studio als "sonstiges Gewerbe" und nicht als Vergnügungsstätte. Zudem sei das Gebiet nicht als Sperrbezirk ausgewiesen und im Übrigen befinde sich nur 600 Meter entfernt ein Bordell, das von der Stadt seit 15 Jahren geduldet werde. Allerdings liegt dieses Etablissement in einem Gebiet, für das ein anderer Bebauungsplan gilt.

Das Dominastudio, das zuvor an anderer Stelle in der Stadt angesiedelt gewesen war, hatte im Jahr 2008 einen schlechten Start an seinem neuen Standort. Die Vermieterin der alten, in dem Gewerbegebiet liegenden, Fabrikantenvilla hatte damals bei der Stadt angefragt, ob dort ein Dominastudio denkbar wäre. Das sei verneint worden, sagt Roland Böhm, der Leiter des Baurechtsamts. Dennoch vermietete die Besitzerin das Gebäude und die Frau eröffnete ihr Studio dort im Juli 2008. Bei einer Kontrolle flog der ungenehmigte Betrieb schließlich auf. Gegen die folgende Nutzungsuntersagung klagte die Frau. Den Vorschlag der Stadt, ihren Betrieb für drei Jahre zu dulden, lehnte sie laut Böhm ab.

Die Parteien trafen sich deshalb gestern vor dem Kadi. Für Stefan Kuntze, den Vorsitzenden Richter und Präsidenten des Verwaltungsgerichts, ging es in erster Linie darum, zu prüfen, ob der im Jahr 1984 gefasste Bebauungsplan noch gültig ist. Dieser sieht vor, "traditionelles und produzierendes Gewerbe" in dem Gebiet zu erhalten und Vergnügungsstätten auszuschließen. "Das kann ein Gemeinderat so machen", sagte Kuntze. Auch sei klar, dass sich im Laufe der Zeit nicht nur Handwerksbetriebe dort angesiedelt hätten. Aber wenn die Ausschlussklausel städtebaulich begründet sei, "ist sie zulässig".

Schließlich gehe es nicht um moralische Fragen, sondern rein um Städteplanung, so der Vorsitzende weiter. Beschwerden gegen das Studio hat es in den vergangenen drei Jahren ohnehin nur eine gegeben. Ob es sich im städtebaurechtlichen Sinn um eine Vergnügungsstätte handle, sei jedoch nicht eindeutig zu beantworten.

Stefan Kuntze schlug den Parteien daher einen Vergleich vor. Er regte an, die Stadt solle das Studio bis Ende des nächsten Jahres dulden, um der Betreiberin die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Gleichzeitig solle die Verwaltung prüfen, ob sie nicht einem von der Klägerin zu stellenden Antrag auf Genehmigung stattgeben könne. Doch für die Stadt ist das kein gangbarer Weg, weil sie nicht davon ausgeht, dass der Antrag genehmigt wird. Einer von der Stadt vorgeschlagenen Verlängerung der Duldung ohne anschließende Antragsstellung stimmte wiederum die Klägerin nicht zu.

Doch auch wenn das Gericht die Klage der Studiobetreiberin abweist, sind laut Kuntze die Türen des Studios nicht sofort dicht. Denn die Verwaltung könne trotz des Verbots einen Antrag der Betreiberin "nicht vermeiden". Bis dieser geprüft sei, vergingen "ein bis eineinhalb Jahre". Die Entscheidung des Gerichts wird den Parteien in der kommenden Woche zugestellt.



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