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Donnerstag, 04.11.2010:
Schlüpfer fliegt durch Gerichtssaal
Rechtsstreit entwickelt sich zur Posse
Unruhe wegen einer Unterhose: Eine ehemalige Prostituierte war einem Freier Geld schuldig geblieben. Der wiederum trug noch ihren Schlüpfer bei sich – mit dem er die Frau schließlich bewarf.
Ein Fall wie aus dem Königlich Bayerischen Amtsgericht: Beim Rechtsstreit um eine Geldforderung in Höhe von 2000 Euro kam es im Sitzungssaal vor den Augen eines Amtsrichters zum Austausch von Damenunterwäsche, der als „Delmenhorster Schlüpferflug“ in die Annalen des Gerichts Eingang finden dürfte.
Eigentlich hatte der Richter bei dem Termin lediglich abklopfen wollen, ob er die von beiden Parteien beantragte Prozesskostenhilfe gewähren könne. Dass der Kläger gegen die Beklagte allenfalls Ansprüche in Höhe von 630 Euro statt der geforderten 2000 Euro nachweisen konnte, hatte sich bereits im Vorfeld der Verhandlung herauskristallisiert.
Während des Rechtsgesprächs, bei der die Beklagte nicht nur von ihrem Anwalt, sondern auch von ihrem Ehemann begleitet wurde, stellte sich dann aber plötzlich heraus, dass der Kläger offenkundig Zahlungen für angebliche Liebesdienste zurück haben wollte. Als nach turbulentem Hin und Her schließlich klar war, dass die Frau zeitweise als Prostituierte tätig gewesen war, zog der Kläger aus seinen Unterlagen einen Damenschlüpfer hervor und warf ihn zur Beklagten. „Den kannst du auch behalten“, schrie der aufgebrachte Mann dabei. Doch das exklusive Wäschestück blieb nicht lange bei der Beklagten. Vielmehr feuerte deren Ehemann die Luftfracht umgehend zurück. Die sei schließlich vom Kläger bezahlt.
Der staunende Richter ließ sich durch solch ungewöhnliche Argumentation allerdings nicht beirren, sondern strebte erfolgreich einen Vergleich zwischen den Parteien an. Die Frau erkannte die Forderung des Klägers schließlich an, noch 600 Euro an ihn zahlen zu müssen. Eine Ratenzahlung wurde erst gar nicht vereinbart. „Die Frau hat nichts und wird das Geld auch nie zahlen können“, fasste der Amtsrichter seine Kenntnis der Verhältnisse zusammen.
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