Ist es die Enttäuschung über verschmähte Liebe? Oder ein Fall von Betrug? Diese Frage hat das Schöffengericht um den Richter Frank Haberzettl am Freitag zu klären versucht. Im Zentrum des Falles stehen eine 31 Jahre alte ehemalige Prostituierte aus Beilstein und einer ihrer Ex-Freier. In der Anklageschrift des Amtsgerichts Heilbronn wird der Frau zur Last gelegt, sich des Vergehens der Untreue beziehungsweise des Betrugs schuldig gemacht zu haben.
Die Geschichte, die hinter all dem steht, ist kompliziert. Die Frau hatte 2009 als Prostituierte in einem Saunaclub in Leinfelden-Echterdingen gearbeitet. Dort lernte sie nach einiger Zeit den 55 Jahre alten Maschinenbauingenieur kennen, der sich offenbar in sie verliebte. Nach dem ersten Geschlechtsverkehr in dem Club traf sich das Paar nur noch privat. So weit stimmen die Erzählungen beider Parteien überein. Weder für den Richter noch für den Staatsanwalt ist schlüssig, was dann im Dezember desselben Jahres folgte. Laut den Aussagen des 55-Jährigen plante sie ein Grundstück auf Jamaica zu erwerben. "Dafür hatte sie schon 50 000 Euro angezahlt", sagte er vor Gericht. Weil das Stückchen Land aber mehr gekostet haben soll, gab er ihr eigens für diesen Zweck 60 000 Euro. Was den Richter irritierte, war, dass der durchaus strukturiert wirkende Mann niemals einen Kaufvertrag oder ähnliche Unterlagen sehen wollte. "Sie hat mir Fotos gezeigt, das hat mir gereicht", erklärte dieser. Richtig misstrauisch sei er erst geworden, als die 31-Jährige kurz vor Weihnachten behauptete, für den Kauf nach Jamaica zu fliegen. "Sie rief mich aber nach ihrer Ankunft aus Ghana an." Das sei an der Landesvorwahl zu sehen gewesen. "Ich wusste nicht, dass sie gebürtig aus Ghana kommt." Er sei überzeugt von ihrer jamaikanischen Herkunft. Aus dem Kauf wurde nichts, das Geld bekam er nicht wieder - der geprellte Liebhaber erstattete Anzeige.
Ganz anders stellt sich die Situation aus der Sicht der Frau dar. "Er hat mir das Geld geschenkt", betonte sie. Sie habe ihn schließlich nie darum gebeten. "Ich habe auch nicht gesagt, dass das Grundstück 110 000 Euro kostet", betonte sie in einem Mischmasch aus Deutsch und Englisch. Ihr sei nicht klar, wie er daraufkomme. Dagegen spricht, dass der Mann in der betreffenden Überweisung das Stichwort "Grundstücksanteil" vermerkt hatte. Dafür hatte die 31-Jährige keine Erklärung. Ohnehin stehe ihr das Geld zu. Schließlich habe sie viele Wochenenden mit dem Mann verbracht und das koste Geld. "Andernfalls wäre ich nicht mit ihm weggefahren." Daher sei sie nicht auf Idee gekommen es ihm zurückzugeben, auch dann nicht, als der Kauf längst nicht mehr spruchreif war.
Er habe keinen Vertrag für Begleitdienste unterschrieben, betonte der 55-Jährige. Aus seinem E-Mail-Verkehr mit ihr gehe vielmehr eindeutig hervor, dass er sich eine Lebenspartnerschaft mit ihr wünschte. Zum Zeitpunkt der Überweisung hatte die Frau aber bereits ihren jetzigen Lebenspartner kennen gelernt. Das Geld ist mittlerweile verschwunden. Wohin, dazu wollte die 31-Jährige keine Angaben machen. Statt dessen beantragte ihre Anwältin eine weitere Zeugin zu hören. Sie könne bezeugen, dass es sich bei dem Geld um eine Schenkung handle. Das brachte den Richter in Rage. "Damit kommen Sie erst heute?", wetterte er. Das Urteil könne so nicht gefällt werden. Nun wird das Verfahren am 27. Mai um 9.30 Uhr fortgesetzt.