Stuttgart - "Das ist ein Witz", ruft der 28-jährige Angeklagte und verflucht gleich noch lautstark die Justiz. Sein zwei Jahre jüngerer Mitangeklagter kommt aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr hinaus.
Die Männer sind gerade von den Richtern der 9.Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu viereinhalb beziehungsweise zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, und zwar der 28-Jährige wegen schweren Menschenhandels, dirigistischer, ausbeuterischer Zuhälterei, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Der Jüngere wurde wegen versuchten Menschenhandels, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und gefährlicher Körperverletzung bestraft.
Den ehemaligen Betreibern eines bekannten Lokals in der Stuttgarter Innenstadt wurde vorgeworfen, sie hätten zwei junge Frauen mit Gewalt und Todesdrohungen dazu gezwungen, ihre Körper für Geld zu verkaufen - nach dem Motto: "Du bist mein Eigentum, ich mache dich zu meiner Hure."
Die Angeklagten werden die Urteile anfechten
Vorsitzender Richter Wolfgang Hahn bezeichnete das Vorgehen der Angeklagten als "klassisches Muster". Die Männer hätten den Opfern Liebe vorgespielt, seien mit ihnen Beziehungen eingegangen und hätten die Frauen dann immer aggressiver bedrängt, für sie anzuschaffen. So soll der 28-Jährige eine Auszubildende bei sich als Kellnerin angestellt und sie dann überredet haben, ihre Lehrstelle aufzugeben. Als die Frau auch noch zu Hause auszog, sei sie völlig von dem 28-Jährigen abhängig gewesen, so Hahn. Trotzdem habe sie sich zuerst geweigert, als Hure zu arbeiten. "Dann wird dein Gesicht vernarbt sein", sei ihr gedroht worden. Der 26-Jährige soll sie gar mit einer Schusswaffe bedroht haben.
Im Januar 2009 habe die Frau, ähnlich wie das zweite Opfer, in einem Bordell in Ulm anschaffen müssen. Auch soll der 28-Jährige seine "Freundin" in einem Hotel in Heilbronn vergewaltigt haben. Am 26. Januar dieses Jahres erstattete sie Anzeige, woraufhin die Angeklagten ihr mit dem Tode gedroht haben sollen - was die Männer wie fast alles andere vehement bestreiten.
Eine Attacke in einem Club in Zuffenhausen am 28. August 2009 war dem 28-Jährigen noch als versuchter Totschlag zur Last gelegt worden. In jener Nacht hatten sich die Angeklagten mit anderen Gästen geprügelt, der 28-Jährige hatte einen Mann mit einem abgeschlagenen Weizenbierglas traktiert. Dies werteten die Richter allerdings lediglich als gefährliche Körperverletzung.
Der Prozess war schwierig. Die beiden Frauen zeigten sich nicht gerade als mustergültige Zeuginnen. So berichtete eines der Opfer, sie sei während ihrer Leidenszeit schwanger gewesen und habe abgetrieben - was glatt gelogen war. Auch übertrieben die Frauen zum Teil heftig bei ihren Aussagen. "Im Kern jedoch waren die Zeuginnen glaubwürdig", so Richter Hahn. Die Angeklagten werden die Urteile anfechten.