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Dienstag, 10.01.2012:
Urteilsbegründung vom Freispruchurteil gegen Hells Angel der einen Polizisten erschoß
Sehr fragwürdig was das Vorgehen der Sondereinheit bei der Durchsuchung des Anwesens des Höllen Engels. Selbst die Urteilsbegründung zeigt Fehler der Polizei und rügt diese.
Nun ist die Urteilsbegründung endlich da. Aber in der Begründung tauchen einige Details auf die einem doch ein unangenehmes Gefühl geben.
Interessant sind bei der Begründung auch diese zwei Sätze:
"Er ließ sich widerstandslos verhaften, wobei er verletzt wurde."
Wie kann jemand bei einer widerstandslosen Verhaftung verletzt werden? Welchen Anlass gab es dazu? Als normaler Bürger möchte man gar nicht über den Grund der Verletzung nachdenken! Einen Beigeschmack behält das ganze auf jeden Fall denn eigentlich sollten diese Beamte ja unsere Gesätze schützen und nicht selbst mit Füßen treten.
Was unterscheidet sie dann eigentlich von den Kriminellen wenn sie selbst sowas durchführen was sie eigentlich verfolgen sollen.
Man staunt aber auch schon über den gesamten Sachverhalt und dessen Drumherum etwas, so z.B. darüber, dass der Angeklagte wohl zulässigerweise über eine Schusswaffe verfügte.
Wer die ganze begründung mal lesen wiill dem lege ich diesen Link mal nahe. Der ganze Ablauf wirft doch ein anderes Licht auf die ganze Sache!
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=58793&pos=0&anz=646
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