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Freitag, 19.08.2011:

Verworrene Geschichte über Prostitution und Korruption vor dem Memminger Amtsgericht

Ein skurrile Vorstellung hat ein Angeklagter am Memminger Amtsgericht geboten. Dabei wartete der wegen Verleumdung angeklagte Mann mit einer verworrenen Geschichte auf, die sich um vermeintliche Prostitution in Memmingen und Korruption bei der Polizei drehte.


Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der 66-Jährige aus Kempten, der sich selbst verteidigte, das Geschehen in die Hand genommen. Aus einer schmutzigen Plastiktüte holte er zwei dicke Aktenordner und ein abgegriffenes Buch heraus - die Strafprozess-Ordnung.

Noch ehe Richter oder Staatsanwältin zu Wort kamen, stellte er mit lauter Stimme den Antrag, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Dazu zitierte er aus Urteilen des Bundesgerichtshofs, den Bestimmungen der internationalen Menschenrechtskonvention und schließlich noch aus Franz Kafkas Roman «Der Prozess». Indes erschloss sich der Staatsanwältin kein Grund, den Richter auszuwechseln.

Aber kaum hatte sie dies dargelegt, stellte der Angeklagte, der nach eigenen Worten früher als Gerichtsreporter für eine große süddeutsche Tageszeitung gearbeitet haben will, weitere Anträge. Darunter auch einen auf Einstellung des Verfahrens. Denn dieses stelle einen Eingriff in seine Grundrechte dar.

Anzeige gegen Unbekannt

Da stimmte das Gericht nicht zu, so dass die Staatsanwältin endlich die Anklage vortragen konnte. Demnach hatte der Angeklagte Ende 2010 ein Fax an die Memminger Staatsanwaltschaft geschickt. Darin erstattete der 66-Jährige Anzeige gegen Unbekannt.

Sein Vorwurf lautete: Da sich Prostituierte bei der Polizei anmelden müssten, würde dies zwangsläufig dazu führen, dass Polizisten die Dienste der Damen umsonst in Anspruch nehmen würden, und zwar auch in Memmingen. Darüber hinaus müssten die Prostituierten ihre Freier für die Polizei ausspionieren. Und genau das sei ihm passiert. Aufgrund des Faxes hatten Polizeibeamte Anzeige wegen Verleumdung erstattet und es kam zum Prozess.

Vor Gericht wurde schließlich eine vom Angeklagten als Prostituierte bezeichnete Frau befragt. Dabei bestritt die 55-Jährige vehement, im Rotlichtmilieu zu arbeiten. Zudem habe sie lediglich eine kurze private «Begegnung» mit dem 66-jährigen Angeklagten gehabt. Ferner bekräftigte ein Polizeibeamter vor Gericht, dass er und seine Kollegen sich vom Angeklagten verleumdet fühlten.

Dann war die für die Verhandlung angesetzte Zeit abgelaufen. Schließlich war der Angeklagte nicht nur ohne Verteidiger, sondern auch stark verspätet zum Prozess erschienen. Mit einem Urteil wird Ende August gerechnet.



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